Bereits seit 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, Bioabfälle bundesweit getrennt zu erfassen. Doch dies werde in einzelnen Landkreisen in Bayern nicht konsequent umgesetzt bzw. gezielt umgangen. Dabei sei die Getrenntsammlung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schaffe erst die Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen: In einer Vergärungsanlage wird der Bioabfall dazu zuerst energetisch genutzt und die anfallenden Gärrückstände werden anschließend kompostiert. So lässt sich ein ökonomischer und ökologischer Mehrwert daraus erzielen.
VBS-Präsident Otto Heinz: „In weiten Teilen stimmen in Bayern die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft – aber bei der Erfassung von Bioabfällen sollte sich die künftige Staatsregierung ein Beispiel an Baden- Württemberg nehmen. Denn eine gut gefüllte Biotonne liefert ca. 36 Kilowattstunden Energie und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Nutzen können wir den Bioabfall aber nur, wenn er nicht länger in der Verbrennung landet.“
Entscheidend sei auch die Frage, mit welchem Sammelsystem die Bioabfälle erfasst werden. Der VBS plädiert eindeutig für die Biotonne, denn nur die wenigsten Bürger seien bereit, ihren Bioabfall zu zentralen Sammelpunkten zu bringen. Der Wertstoffhof sei somit keine geeignete Alternative zur Biotonne. Im Übrigen zeige die Erfahrung, dass die Sorge mancher Kommunalpolitiker vor deutlich steigenden Müllgebühren durch die Getrenntsammlung von Bioabfällen unberechtigt ist.