„Selbst nach knapp 13 Jahren ElektroG verharren die erreichten Sammelziele auf einem gleichbleibenden Niveau. Ab 2019 müssen 65 Prozent der im Durchschnitt in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte gesammelt werden. Wenn diese ambitionierten Mengen noch erreicht werden sollen, muss vor allem der Vollzug greifen“, erklärte Bernhard Jehle, Vorsitzende des bvse-Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, auf der Mitgliederversammlung, an der auch ear-Geschäftsführer Alexander Goldberg und Peter Cech von EuRIC teilnahmen.
Einseitiger Fokus auf Behandlungsanlagen greift zu kurz
Kritik äußerte Jehle in Bezug auf die einseitig auf Behandlungsanlagen konzentrierten Ausweitungen von gesetzlichen Auflagen und Ansprüchen in der geplanten Behandlungsverordnung. Die Konzeption zu dem Regelwerk, das in einem konstruktiven qualifizierten fachlichen Austausch zwischen Umweltbundesamt und den betroffenen Akteuren der Recyclingbranche über drei Jahre hinweg entstand, berücksichtige bereits viele praktische Aspekte, greife jedoch in seinem ausschließlichen Blick auf die Behandlungsanlagen noch zu kurz.
„Die Form der Erfassung bei der Annahme auf Wertstoffhöfen spielt eine wesentliche Rolle bei der Wertstoffgewinnung und sicheren Schadstoffentfrachtung und gehört ebenfalls in den Fokus. Unzulängliche Separierung von Batterien und Akkus verlagern Risiken im Umgang mit batteriebetriebenen Altgeräten auf Erstbehandlungsanlagen. Zertrümmerte Geräte in Containern machen den weiteren Recyclingprozess schwierig bis unmöglich. Einseitige Auflagen an Behandlungsanlagen sind zu kurz gedacht – aus Mist lässt sich kein Gold machen“, machte Jehle deutlich.
Neue Blickrichtung auf gemeinsame Produktverantwortung
Der Gesetzgeber müsse kommunale Gebietskörperschaften und produktverantwortliche Hersteller mehr in die Pflicht nehmen. Um weiteres Potenzial zu heben, sei keine grundlegende Änderung des Systems ElektroG notwendig, sondern vor allem eine Schnittstellenverbesserung und ein Umdenken zu einem gemeinsamen Recyclingverständnis aller beteiligten Akteure erklärte Jehle. Anstatt weiterhin von einer „geteilten Produktverantwortung“ zu sprechen, die bedeutet, dass die Kommunen sammeln und ab der kommunalen Sammelstelle die Herstellerverantwortung greift, müssten die Beteiligten vielmehr von einer gemeinsamen Produktverantwortung mit unterschiedlichen Aufgaben sprechen und so auch handeln, forderte der bvse-Fachverbandsvorsitzende.
Open Scope 2018: Keine Verbesserung von Sammelquote oder Qualität – dafür mehr Fehlwürfe erwartet
Dass der Open Scope 2018 einen positiven Effekt auf die angestrebten Sammelziele haben könnte, bezweifelte der Fachverbandsvorsitzende. „Unserer Ansicht nach wird der Open Scope, mit dem nun auch elektrogerätfremde Materialien wie Blinkschuhe in die Sammlung eingehen, weder zur Erhöhung der Sammelquote, noch zur Qualitätssteigerung in der Erfassung beitragen. Unsere Befürchtungen gehen eher dahin, dass sowohl Fehlwurfquote als auch der administrative Aufwand steigen wird“, erklärte Jehle.
Mit der zunehmenden Durchmischung der Sammelgruppen werde die korrekte Zuordnung in Sammelgruppen nicht einfacher, erklärte auch der Geschäftsführer der Stiftung ear, Alexander Goldberg. „Kritische Zuordnungsfragen hinsichtlich der Registrierungspflicht des Gesamtprodukts oder lediglich des elektrischen Bestandteils, beziehungsweise zu gesetzlichen Ausnahmetatbeständen werden auf der ear-Webseite veröffentlicht“, erklärte Goldberg, der darüber hinaus versprach, die Arbeit der Branchenunternehmen, die sich ab Dezember auf die neuen Sammelgruppen einstellen müssen, auch in Bezug auf Schwierigkeiten bei der Abholkoordination zu unterstützen. Minder- oder falsch befüllte Container können mit Bild an die Stiftung ear gesandt werden, lautet das Angebot an die Unternehmen.
Ab dem 1. Dezember müssen Bezeichnungen und Zuordnungen zu Sammelgruppen auf den Behältnissen der kommunalen Übergabestellen neu gestaltet sein. Zusätzlich zu den Sonderbehältnissen in der Gruppe 5 (Kleingeräte/-ITK) werden ab diesem Zeitpunkt auch Sonderbehältnisse für batteriebetriebene Altgeräte in den neuen Gruppen 2 und 4 vorgesehen werden. Im Rahmen der Novellierung des ElektroG2 fordert der bvse darüber hinaus eine zusätzliche Trennung von Bildschirmgeräten und Flachbildschirmen.
Zunehmende Chemisierung des Abfallrechts wird zum Recyclinghindernis
Die nachteiligen Auswirkungen der zunehmenden Chemisierung des Abfallrechts für die Schrott- und Metallrecycler thematisierte EuRIC-Vertreter Peter Cech. Als aktuelles Beispiel für neue Herausforderungen, der sich die Branche in Zukunft stellen muss, nannte Cech die Eingabe der Niederlande, eine Neueinstufung des ferromagnetischen Übergangsmaterials Kobalt vorzunehmen. Er machte auf die breite Auswirkung aufmerksam, die der Vorschlag, Kobalt als krebserregenden Stoff im Rahmen der CLP-Verordnung neu zu klassifizieren, nach sich ziehen könnte. Kobalt ist in allen Edelstählen enthalten und daraus nicht entfernbar. Eine Hochstufung des Grenzwertes von bisher 0,1 Prozent auf die in der Neueinstufung geforderten 0,01 Prozent hätte für die Recyclingbranche weitreichende Folgen, heißt es abschließend.