Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. Diese sollen für eine mögliche Wiederverwendung und ein hochwertiges Recycling erfasst und das Entweichen von Schadstoffen in die Umwelt verhindert werden. Die Handelsunternehmen Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport würden gegen die im ElektroG festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung verstoßen. Bei Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hätten die vier Handelsunternehmen eine ordnungsgemäße Rücknahme von schadstoffhaltigen alten Energiesparlampen abgelehnt.
Weil sich die genannten Unternehmen weigerten, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Klagen bei den Landgerichten Duisburg (Netto 10.10.), Dresden (Cyberport 12.10.), Ingolstadt (Saturn 28.09.) und Landau (Hornbach 04.10.) ein.
„An den Beispielen von Saturn, Hornbach, Netto und Cyberport zeigt sich, dass die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden die Einhaltung von Umweltgesetzen nicht kontrollieren. Das Wissen, keine Kontrollen und Sanktionen befürchten zu müssen, verleitet die Unternehmen dazu, Umweltvorgaben zu ignorieren. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb die von der EU vorgegebene Mindestsammelquote für Elektroschrott von 45 Prozent verfehlt wird. Die Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten existiert nicht ohne Grund, es geht hier um den Umwelt- und Gesundheitsschutz und dieser muss Priorität haben. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Abfallbehörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen, Kontrollen durchführen und Verstöße bestrafen, sonst verlieren Umweltvorschriften ihre Wirkung. Solange dies nicht der Fall ist, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.