Ein Großteil der heutzutage anfallenden Bau- und Abbruchabfälle wird recycelt. So sinnvoll diese Vorgehensweise ist, es muss dabei mit großer Sorgfalt vorgegangen werden: Bei vielen Gebäuden der Baujahre bis 1995 liegt eine Belastung mit Asbest oder ggf. krebserregenden künstlichen Mineralfasern (KMF) vor. Die neue Richtlinie VDI 3876 legt die Vorgehensweise zur Aufbereitung von Proben aus Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien fest, wenn diese qualitativ auf Asbesthaltigkeit untersucht werden sollen. Weiterhin legt sie ein quantitatives Verfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts in den Proben fest.
Asbest findet sich beispielsweise in Bedachungen, Fassadenplatten, Isolierungen, Klebern, Fußbodenbelägen, Dichtungen, Leichtbauplatten und Rohren (siehe auch VDI 3866 Blatt 1). Ein nicht fachgerechter Umgang mit diesen Bau- und Abbruchabfällen kann eine Freisetzung der schädlichen Stoffe bewirken. Eine vorhergehende Untersuchung der zu recycelnden Materialien ist daher sinnvoll. Die Untersuchung auf Asbest und krebserregende künstliche Mineralfasern ist auch bei einer geplanten Entsorgung des Abbruchmaterials notwendig.
In der neuen Richtlinie VDI 3876 werden Hinweise gegeben zur Aufbereitung von Proben aus Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien für die nachfolgende Analyse auf Asbest. Auch ein quantitatives Verfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts in den Proben ist Teil dieser Richtlinie. Sie findet Anwendung bei Proben, die entsprechend DIN 19698 oder LAGA PN 98 genommen wurden. Die in dieser Richtlinie dargestellten Verfahren zielen vornehmlich auf die Prüfung der Asbesthaltigkeit ab. Dieselben Methoden können aber auch zum Auffinden von künstlichen Mineralfasern herangezogen werden.
Die Richtlinie erläutert die Grundlagen der Untersuchung und deren Verfahrensablauf. Geräte für die Auswertung behandelt VDI 3866 Blatt 5 eingehend.