In Kunststoff verpackte Abfälle sollten nach Ansicht der Länder vollständig von der Kompostierung oder Vergärung ausgenommen werden. Die nach der Bioabfallverordnung zugelassene Verwertung von Lebensmittelabfällen dürfe für sie gerade nicht gelten. Um dennoch eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle zu gewährleisten, müsse die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten.
Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken. Bisher sind auf den Äckern nach der Düngemittelverordnung 0,5 Prozent Fremdstoffe in der Trockensubstanz erlaubt.
Lebensmittelverschwendung reduzieren
Darüber hinaus hält der Bundesrat eine systematische Erfassung von Lebensmittelabfällen für erforderlich, um auf dieser Basis wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu ermöglichen. In die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle seien Handel und Ernährungswirtschaft frühzeitig und intensiv einzubinden.
Anstoß für die Bundesratsinitiative war ein Umweltskandal an der Schlei, bei dem große Mengen von Plastikteilen am Ufer und im Wasser gelandet sind. Diese waren über ein Klärwerk ins Gewässer gelangt. Sie gehörten zu offenbar verpackten und dann geschredderten Speiseresten, die dem Faulschlamm beigemischt wurden, um Energie zu gewinnen.
Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die dortige Beratung gibt es jedoch nicht.