Ursache des Problems sind Fehlwürfe in Biotonnen. Mit der Zunahme an Kunststoffverpackungen nehmen die Herausforderungen zu. Die Fremdstoffe lassen sich trotz modernster Aufbereitungs- und Sortiertechnik auf den Kompostierungsanlagen nicht vollständig abtrennen. Partikel bleiben im Kompost zurück. Landwirte, Gärtner und Verbraucher akzeptieren die Verunreinigungen in Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln nicht, obwohl sie letztlich für sie verantwortlich sind. Das gefährdet die Bioabfallverwertung, obwohl deren Nutzen mit Blick auf Umwelt-, Klima
Planco-Tec untersucht als akkreditiertes Prüflabor seit mehr als 20 Jahren Komposte und Gärprodukte. Jährlich analysiert das Unternehmen rund 6.500 Proben, davon in rund 3.600 Proben die Fremdstoffgehalte. Die Auswertung der Ergebnisse zeige, dass Komposte aus der Bioabfallbehandlung höhere Fremdstoffgehalte aufweisen. Vor allem die Belastung mit Folienrückständen habe in den vergangenen Jahren zugenommen. Die vorgeschriebenen Grenzwerte würden jedoch weitestgehend eingehalten. Grüngutkomposte hingegen seien geringer oder gar nicht mit Fremdstoffen belastet und somit als Ausgangsstoff für Blumenerden geeignet.
Auch das Neu-Eichenberger Unternehmen Humus und Erden Kontor, das sich mit der Erdenproduktion und der Kompostvermarktung beschäftigt, beobachtet eine abnehmende Sortenreinheit bei Bioabfällen. Hauptursache für die Verunreinigung von Bioabfällen seien Fehlwürfe in die Biotonne. Hier stehe in erster Linie der Bürger in der Verantwortung. Entsorgungspflichtige Kommunen könnten durch Öffentlichkeitsarbeit sowie durch technische und visuelle Kontrollmaßnahmen versuchen, das Trennverhalten der Bürger zu verbessern. Einige Kommunen lassen falsch befüllte Biotonnen stehen oder verzichten in kritischen Stadtgebieten ganz auf die Biotonne.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Grenzwerte verschärft. Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln“ (Düngemittelverordnung DüMV) dürfen nur solche Stoffe als Düngemittel in Verkehr gebracht werden, deren Fremdbestandteile (Altpapier, Karton, Glas, Metalle und plastisch nicht verformbare Kunststoffe mit mehr als zwei Millimeter Siebdurchgang) zusammen nicht über einen Anteil von 0,4 Prozent in der Trockenmasse enthalten sind. Darüber hinaus darf der Anteil an sonstigen nicht abgebauten Kunststoffen (Folien) von mehr als zwei Millimeter Siebdurchgang nicht über einen Anteil von 0,1 Prozent in der Trockenmasse liegen. Die genannten Grenzwerte gelten nach Ende der Übergangsfrist seit dem 1. Juni 2018 für alle Düngemittel. Für Komposte und Gärprodukte mit RAL-Gütezeichen gelten die Grenzwerte schon länger.
Die meisten biologischen Abfallbehandlungsanlagen sind Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) und müssen zur Erlangung eines RAL-Gütezeichens neben der Untersuchung der Fremdstoffgehalte auch die Flächensumme der Fremdstoffe untersuchen lassen. Auch hier wurde der Grenzwert verschärft. Der Gesetzgeber will mit der Neufassung der Bioabfallverordnung zukünftig einen Grenzwert für Fremdstoffe in Bioabfällen aus der getrennten Sammlung festlegen. Bislang müssen Bioabfallbehandler hohe Fremdstoffgehalte im angelieferten Bioabfall akzeptieren. Durch einen Grenzwert könnten sie belastete Chargen künftig abweisen. Um das Problem an der Wurzel zu packen, fordert Planco-Tec ein weitgehendes Verbot von Einwegprodukten aus Plastik.