Gemäß Paragraf 21 des ab dem 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetzes soll neben der Abfallvermeidung künftig die Recyclingfähigkeit von Verpackungen bei der Festlegung der Lizenzentgelte Berücksichtigung finden.
„Für alle Aluminiumverpackungen und Verpackungen die Aluminiumfolie enthalten gibt es demnach eine im Markt verfügbare Infrastruktur der Sortierung und hochwertigen Verwertung. Damit ist sichergestellt, dass das wertvolle Aluminium aus Monomaterial- oder Verbundverpackungen nicht verloren geht und effizient und ressourcenschonend im Kreislauf geführt wird“, erläutert der DAVR-Geschäftsführer Hans Jürgen Schmidt. „Eine rein quantitative Betrachtung des Wertstoffgehaltes sollte aber durch die Berücksichtigung der Werthaltigkeit und Marktfähigkeit von Materialkomponenten ergänzt werden, um die reale ökonomische und ökologische Wertschöpfung in der Nachgebrauchsphase abzubilden“, so Schmidt weiter.
Die Aluminiumverpackungsindustrie erfüllt bereits heute mit einer Recyclingquote von über 87 Prozent die im Verpackungsgesetz für das Jahr 2019 festgelegte Marke von 80 Prozent und kommt der für das Jahr 2022 fixierten Quote von 90 Prozent bereits recht nahe, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.
„Die Sammelbereitschaft der deutschen Bevölkerung und die hoch entwickelte Sortier- und Verwertungsinfrastruktur in Deutschland sorgen dafür, dass Aluminium aus Verpackungen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt wird und daraus wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen. Permanente Materialien wie Aluminium, die immer wieder ohne Qualitätsverlust recycelt werden können, stehen hier besonders gut da“, so Gregor Spengler, Leiter Verpackung im GDA.