Weitere Kernthemen der privaten Entsorgungswirtschaft in Bayern sind der Widerstand gegen die Rekommunalisierung der Hausmüllabfuhr und das Umsatzsteuerprivileg kommunaler Unternehmen sowie der Einsatz für die flächendeckende Einführung der Biomülltonne und ein EU-weites Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle.
Kreislaufwirtschaft 4.0
Ständiger Wandel und ein hoher Zeit- und Kostendruck bestimmen heute den Entsorgungsmarkt. Darüber hinaus bewirkt die Digitalisierung der Branche rasante Veränderungen in den Strukturen, Prozessabläufen und Kooperationsformen der Unternehmen: So können zum einen z.B. über sogenannte Entsorgungs-Apps Entsorgungsleistungen schneller und einfacher terminiert und Kundenwünsche besser berücksichtigt werden. Zum anderen soll die Digitalisierung zu einer möglichst material- und energieeffizienten Kreislaufwirtschaft 4.0. beitragen. „Die zentrale Herausforderung besteht heute darin, dass moderne Produkte bzw. Produktverpackungen aufgrund ihrer komplexen Materialzusammensetzungen (z.B. Verbundwerkstoffe), sehr hohe Anforderungen an moderne Sortier- und Recyclinganlagen stellen“, so VBS-Präsident Otto Heinz. „Zugleich ist effizientes Recycling – also die Rückführung von Sekundärrohstoffen in den Produktionskreislauf – für unsere moderne Konsumgesellschaft überlebenswichtig, um die nachhaltige Rohstoffversorgung für die Zukunft zu sichern.“ Hier setzt die digitalisierte Kreislaufwirtschaft 4.0 an: Via Computersimulation sollen alle Produktions- und Verarbeitungsstufen von der Gewinnung der Rohstoffe über die Produktion bis hin zum Recycling miteinander verknüpft und gleichzeitig material- und energieeffizient optimiert werden. Forschung und Entwicklung kommt die Aufgabe zu, Produkte von vornherein recyclingfähig zu gestalten.
Trend zur Rekommunalisierung hält an
Trotz zahlreicher parteiübergreifender Bekenntnisse zu freiem Wettbewerb und fairem Handel hält der Trend zur Rekommunalisierung in Deutschland seit Jahren an, denn das bestehende gesetzliche Regelwerk und dessen Anwendung in der Praxis setzt Fehlanreize zugunsten öffentlicher Auftragnehmer. So steigt der Anteil öffentlicher Unternehmen an der Hausmüllentsorgung stetig: von 37,4 Prozent im Jahr 2005 auf 47,3 Prozent im Jahr 2017. Der freie Wettbewerb wird ausgehöhlt, dies wirkt sich wiederum spürbar negativ auf Qualität und Preise der erbrachten Leistungen aus. Ein Gebührenvergleich für Bayern aus 2015 zeigt: Dort, wo von privaten Unternehmen entsorgt wird, liegen die durchschnittlichen Entsorgungsgebühren für einen Vier- Personen-Haushalt um 12,5 Prozent unter denen der Landkreise, die kommunalwirtschaftlich entsorgen. Die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen unter fairen Wettbewerbsbedingungen – und damit zum besten Preis-Leistungsverhältnis – ist das wirksamste Instrument gegen Gebührenerhöhungen; dies kommt den Bürgern unmittelbar zu Gute.
Umsatzsteuerprivileg der Kommunen ist Wettbewerbsverstoß
Steht eine Kommune vor der Entscheidung, ob sie ihre Abfallentsorgung an einen Dritten vergibt, stehen die steuerpflichtigen Privatunternehmen in Konkurrenz mit kommunalen Entsorgern, die ihre Leistungen umsatzsteuerbefreit, d.h. auf den ersten Blick günstiger anbieten können. Der VBS sieht hier einen klaren Verstoß gegen die Regeln des freien Wettbewerbs und fordert die Politik auf, das Umsatzsteuerprivileg abzuschaffen. VBS- Präsident Heinz: „Die Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen muss fallen, denn sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil privater und vor allem mittelständischer Betriebe“.
Bayern braucht die Biotonne, Europa das Deponierungsverbot
Der VBS setzt sich seit langem für eine flächendeckende Einführung der Biotonne in ganz Bayern ein. VBS-Präsident Otto Heinz: „Abfälle getrennt zu erfassen ist die Voraussetzung für hochwertiges Recycling. Gerade Bioabfälle lassen sich besonders gut verwerten.“ Dennoch wehren sich einzelne Landratsämter gegen das Aufstellen der braunen Sammelbehälter – obwohl die Sammlung von Biomüll gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf europäischer Ebene drängt der VBS auf ein Deponierungsverbot von unbehandelten Siedlungsabfällen: Wertstoffe müssen stattdessen getrennt erfasst und der Restmüll thermisch behandelt werden. Die teils dramatisch hohen Deponierungsquoten in einigen EU-Staaten sind ein trauriges Beispiel dafür, wie Ressourcen unnötig verschwendet werden und das Klima belastet wird. Die Anfang des Jahres von der EU-Kommission vorgestellte Kunststoffstrategie kündigt zwar an, Recycling europaweit strukturell zu fördern, ein Deponierungsverbot kommt darin allerdings nicht vor.
Halle A6, Stand 241/340