Dazu zählten sogenannte freiwillige Sammelstellen, wie Supermärkte oder Ämter und Behörden sowie auch immer mehr qua Gesetz mit der Batteriesammlung beauftragte öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie Wertstoffhöfe.
Insbesondere für letztere sei eigentlich die Zusammenarbeit mit der gesetzlich festgestellten Stiftung GRS (Gemeinsames Rücknahmesystem) vorgesehen. Nach Service-Einschränkungen bei der Abholung sei das Interesse an den alternativen, rein herstellerfinanzierten Systemen jedoch spürbar gestiegen.
In Summe hätten die an CCR Rebat beteiligten Inverkehrbringer 2017 9.000 Tonnen Batterien verkauft. Gemäß aktueller EU-Richtlinie bzw. deutschem Batteriegesetz müssen 45 Prozent davon nachweislich zurückgenommen und verwertet werden. Die über CCR REBAT gesammelten Altbatterien würden dabei fast ausschließlich einer Verwertung in Deutschland zugeführt.