Das Zulassungsverfahren für ein RAL-Gütezeichen gelte als besonders zuverlässig und neutral. Die Gütegemeinschaft unterwerge sich freiwillig den vom RAL-Institut anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen und erwerbe damit das Recht zur Nutzung des neuen RAL-Gütezeichens. Es diene dem Nachweis, dass im entsprechenden Produkt beziehungsweise der Verpackung tatsächlich und lückenlos rückverfolgbar Rezyklate aus dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne eingesetzt worden sind.
„Die Mitgliedschaft steht sowohl Unternehmen offen, die Rezyklate in ihren Produkten einsetzen möchten, als auch Personen und Verbänden als Fördermitgliedern, die das Vorhaben unterstützen wollen“, so Dr. Ina-Maria Becker, geschäftsführende Vorsitzende der Gütegemeinschaft. Die Güte- und Prüfbestimmungen befänden sich derzeit in der Abstimmung. Sie würden zunächst nur Kunststoffrezyklate behandeln, geplant ist jedoch, das Prüfverfahren auf weitere Materialien aus der Wertstoffsammlung, etwa Aluminium, auszuweiten. „Das RAL-Gütezeichen macht genau unterscheidbar, aus welcher Quelle die verwendeten Rezyklate stammen“, so Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts. „Der Verbraucher, der ein Produkt mit diesem Gütezeichen kauft, kann sicher sein, ein umwelt- und ressourcenschonendes Produkt zu erwerben.“