Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung waren diese Betreiber nach Ansicht von RKD ohne gültige Zulassung aktiv. Aufgrund des inzwischen einvernehmlich von allen Systembetreibern beschlossenen und unterzeichneten neuen Clearingvertrages, wurde die Klärung nun hinfällig. RKD hat inzwischen eine Erledigungserklärung bei Gericht eingereicht.
Dr. Florian Dühr, RKD Geschäftsführer: „Eigentlich empfinden wir die permanenten Klagen im Wettbewerb als störend und unangemessen – hier bestand aus unserer Sicht aber dringender Handlungsbedarf“. Offensichtlich mit Erfolg – nunmehr hat auch DSD angesichts des Eilantrags beim Verwaltungsgericht als letztes Duales System den endverhandelten Vertragsentwurf zum Clearing gezeichnet.
Mit dem neuen Clearingvertrag, der Mitte Januar unterzeichnet wurde, sind für das Jahr 2018 die Rahmenbedingungen des Mengen- und Kostenclearings zwischen den zehn dualen Systemen nun final akzeptiert und vereinbart. Der neue Clearingvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Bundeskartellamt.
Dr. Dühr: „Im letzten Jahr der Verpackungsverordnung gibt es somit eine eindeutige Abrechnungssystematik zwischen den dualen Systemen. Die leidigen Streitereien hinsichtlich der Kostenverteilung im Rahmen des Clearings gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an.“