Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen beim Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, haben hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Verbrauchertests der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Nach Einschätzung der DUH verstosse Amazon damit gegen das Elektrogesetz. Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation habe die DUH ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 5. Februar 2018 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch solle sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen gewährt.
Zur Rückgabe quecksilberhaltiger Energiesparlampen bietet Amazon Verbrauchern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der Deutschen Post an. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers, ausgeschlossen ist.
„Amazon verweigert Verbrauchern nicht nur eine legale Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen, sondern täuscht diesen zu Unrecht eine ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeit vor. Ganz offenkundig werden zur Ertragsmaximierung Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und die Gesundheit der Mitarbeiter des Logistikpartners aufs Spiel gesetzt. Weil Energiesparlampen geringe Mengen Quecksilber beinhalten, eignen sich diese wegen der Bruchgefahr nicht für den Paketversand. Deshalb lehnt die Deutsche Post mit ihrem Rücknahmesystem Electroreturn den Paketversand von Altlampen ab. Trotzdem versendet Amazon Rücksendeetiketten für den Versand von Leuchtkörpern mit Electroreturn“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.