Gegenwärtig sei zu beobachten, dass der Markt für Kunststoffabfälle von einer schwarzen Null zu einer roten Null abdriftet, auch erste Zuzahlungen an die Kunststoffrecycler gebe es bereits. Früher hätten Kunststoffrecycler für eine Tonne Folie 70-120 Euro bezahlt, aktuell seien es Minus 60 bis 20 Euro. Die Kunststoffrecyclingunternehmen profitierten also zunächst von dem Überangebot an Abfällen. Auch deshalb, weil sie aus einem großen Mengenangebot die besten Qualitäten auswählen könnten.
„Auch wenn manche daran zweifeln. Wir glauben, dass China die angekündigten Maßnahmen sicherlich umsetzen wird. Vermutlich will China das Importverbot zum Anlass nehmen, die eigene Sammlung von Kunststoffabfällen zu verbessern. Noch ist China zwar auf einen gewissen Mengenimport angewiesen. Aber spätestens in ein, zwei Jahren wird die Situation in Deutschland extrem eng, wenn sich nichts ändert“, warnt bvse-Kunststoffexperte Thomas Probst.
Es müsse deshalb so schnell wie möglich der Fokus darauf gelegt werden, dass schon bei der Produkt- oder Verpackungsentwicklung die Recyclingfähigkeit berücksichtigt wird. Möglichst ressourcenschonende Produkte zu entwickeln, komme dabei nicht nur der Umwelt zugute, sondern könne den Unternehmen auch helfen, Kosten zu sparen. Bislang werde dieses Feld von den Industrieunternehmen aber noch nicht mit dem nötigen Engagement beackert.
Daher fordern die Kunststoffrecycler im bvse ein „Design for Recycling“ von den Herstellern. Entsprechende Ansätze des Verpackungsgesetzes müssten in Abstimmung von Recyclern mit den Inverkehrbringern von Verpackungen umgesetzt werden. „Wir sagen auch ausdrücklich, dass wir bereit sind, hier unser Know-how beizusteuern. Es muss darum gehen, dass einerseits die Funktion der jeweiligen Verpackung gewährleistet ist, aber andererseits, und das ist in der Vergangenheit unserer Meinung nach nur unzureichend beachtet worden, die gebrauchten Verpackungen für ein qualitativ hochwertiges Recycling geeignet sind. Ein erster Schritt zu einem „Design for Recycling“ könnten definierte Bewertungskriterien sein oder auch die Einführung einer Recycling-Ampel, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verdeutlichen“, macht Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Kunststoffrecycling deutlich.
Der bvse sieht auch schon bei der haushaltsnahen Sammlung erhebliches Verbesserungspotenzial. „Die seit Jahren sträflich vernachlässigte Verbraucherkommunikation ist deutlich zu verstärken, wie Snell betont und er erklärt weiter: „Es kann doch nicht sein, dass Kommunen ihre Hausmüllentsorgung optimieren und dann die Sammlung für Verpackungsabfälle zur weiteren Restmüllsammlung verkommt. Es gibt Beispiele, dass als Folge einer Umstellung der öffentlich-rechtlichen Sammlung die Restmüllmenge kleiner wurde und sich stattdessen die Gelbe-Tonne-Sammlung deutlich erhöht hat und die Material-Qualität dementsprechend in den Keller gerauscht ist. Da hilft dann auch die modernste Sortieranlage nicht mehr weiter!“
Aber auch die Sortieranlagenbetreiber seien aus Sicht der Kunststoffrecycler in der Verantwortung. Die von den Sortieranlagen gelieferten Sekundärrohstoffe entsprächen zumeist nicht den vereinbarten Spezifikationen. Snell: „Auch hier gilt: Qualität beginnt beim Input!“ Um diesem Ziel näher zu kommen, würden höhere Sortierkapazitäten benötigt. Dadurch entstehe Spielraum für eine Verbesserung der Sortierqualität, die einhergehen müsse mit der Möglichkeit, dass Sortierer und Kunststoffrecycler bilaterale Vereinbarungen treffen könnten.
Eine weitere Stellschraube sieht der bvse-Fachverband Kunststoffrecycling auch im öffentlichen Beschaffungswesen. Bisher sind alle Forderungen, das öffentliche Beschaffungswesen auch auf das Kunststoffrecycling auszuweiten, erfolglos geblieben.
„Wir fordern hier eine Trendumkehr und zukünftig eine Vorreiterrolle der öffentlichen Hand. Die Vergabepraxis der öffentlichen Hand hinkt der in § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Verpflichtung, ihren Bedarf nach Möglichkeit auch verstärkt über Recyclingprodukte zu decken, immer noch stark hinterher. Gerade die Bundesbehörden, aber auch bundeseigene Unternehmen, hier insbesondere die Deutsche Bahn, sollten diese bundesgesetzliche Verpflichtung ernst nehmen. Das geschieht nur unzureichend und wir vermissen deshalb wirksame Gegenmaßnahmen der für den Gesetzesvollzug zuständigen Länderbehörden“, kritisiert Snell.