Die DGAW sieht die Übergangsfrist für die Beschränkung der Deponierung bis 2040 als völlig un-akzeptabel an. Diese Übergangsfrist betrifft 11 bis 12 EU-Mitgliedstaaten, die 2013 noch über 60 Prozent ihres Siedlungsabfallaufkommens deponiert haben.
Für die DGAW zeichnet sich eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft dadurch aus, die Deponierung so weit und so bald wie möglich zu beschränken und das Recycling sowie die energetische Verwertung zu fördern. Dieser Ansatz werde mit der jetzt vorgesehenen Übergangsfrist von 22 Jahren gründlich verfehlt.
Eine Einigung über die Recyclingquoten könne diesen Rückschlag in der Abfallwirtschaft nicht kaschieren. Die DGAW habe eine rein auf Massenprozent bezogene Recyclingquote ohne das Einbeziehen von Qualitätsaspekten schon immer als kritisch bewertet. Eine Recyclingquote sage nichts darüber aus, ob die durch Recycling zurückgewonnenen Materialien wieder hochwertig eingesetzt werden können. „Lieber geringere Quoten in hoher Qualität, als höhere Quoten in geringer Qualität!“, unterstreicht Prof. Martin Faulstich, Präsidiumsmitglied der DGAW, die Verbandsmeinung. Weiter fordert die DGAW, das Augenmerk verstärkt auf wirklich kritische Ressourcen zu legen, wie Metalle und seltene Erden.