Angesichts der Erweiterung des Kartellverfahrens gegen nahezu alle Lkw-Produzenten im Lkw-Kartell hat der BDE erneut gemahnt, dass die Hersteller gegenüber den geschädigten mittelständischen Kunden nicht auf Zeit spielen. Stattdessen sollten sie zu pragmatischen Entschädigungsregelungen bereit sein.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es kann nicht angehen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen, die beim Kauf eines Lastwagens gegenüber den Großabnehmern ohnehin etwas benachteiligt sind, jetzt bei der notwendigen Entschädigung für die durch das jahrelang praktizierte Flächenkartell geleistete Überzahlung erneut zu kurz kommen. Während Großabnehmer in Einzelverhandlungen mit den Kartellanten Regelungen zu erreichen scheinen, stößt der Mittelstand auf Verweigerungshaltung. Der BDE fordert die Lkw-Kartellanten auf, gegenüber allen betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu erklären und zu pragmatischen Regelungen beim Schadensausgleich bereit zu sein.“