„Klärschlamm aus kommunalen Abwasseranlagen enthält erhebliche Phosphor-Mengen und damit ein Potenzial, das dringend ausgeschöpft werden muss. Denn Phosphor ist ein unverzichtbarer Nährstoff. Zugleich ist Phosphor ein endlicher Rohstoff. Das natürliche Vorkommen ist auf nur wenige Länder beschränkt und Lieferengpässe sind künftig nicht auszuschließen. Es ist also sinnvoll, Phosphor aus hessischem Klärschlamm zurückzugewinnen“, so Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser beim Phosphordialog.
Die Staatssekretärin begrüßte bei der Veranstaltung in Frankfurt am Main rund 140 Gäste, die gekommen waren, um sich über die Rückgewinnung von Phosphor auszutauschen. Das Thema ist aktueller denn je, denn die am 29. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Sie wird in den kommenden Jahren einschneidende Veränderungen bei der Nutzung anfallender Klärschlämme in Deutschland mit sich bringen. Das Ausbringen von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen wird weitgehend untersagt und eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von zwölf Jahren für Kläranlagen, die mehr als 100.000 Einwohner versorgen, bzw. 15 Jahren für Kläranlagen bei mehr als 50.000 Einwohnern, Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kläranlagen, die bis zu 50.000 Einwohner versorgen, können weiterhin unter strengen Bedingungen, den Klärschlamm auf die Felder bringen.
„Es ist wichtig, dass Böden und Grundwasser geschützt werden und Alternativen zu der Ausbringung von Klärschlamm auf den Feldern gefunden werden. Denn Klärschlämme enthalten häufig Schwermetalle und Spurenstoffe wir Arzneimittelrückstände. Zudem können auch kleine Anlagen eine beachtliche Phosphorausbeute erbringen, die hilft, den heimischen Phosphor-Bedarf zu decken“, so die Staatssekretärin. „Deshalb ist es mir wichtig, mit den kommunalen Entscheidungsträgern, Kläranlagenbetreibern und Projektentwicklern das Gespräch über regionale Lösungsansätze zu führen“, resümierte Dr. Beatrix Tappeser. Der 2016 geschaffene „Phosphordialog“ diene dazu, sich auszutauschen und von den Erfahrungen anderer zu lernen. So wurde bei der Veranstaltung von der Erfahrung mit Projekten in Baden-Württemberg und der Schweiz berichtet.
Auf dem Markt existieren bereits vielfältige Phosphorrückgewinnungsverfahren. Der Entwicklungsstand beziehungsweise die Anwendungsreife der Verfahren sind sehr unterschiedlich. Die Wahl des Verfahrens richtet sich stark nach den regionalen und örtlichen Gegebenheiten. „Das Land unterstützt vor Ort bei der Umsetzung von Rückgewinnungsvorhaben. Ab 2018 stehen im Regierungsentwurf des Haushaltsplans für die drei Folgejahre 10 Millionen Euro für Förderungen zur Verfügung“, so die Staatssekretärin. Förderfähig sind kommunale Vorhaben, großtechnische Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien zur Entwicklung regionaler Konzepte.