Damit soll die Differenz zwischen den Mengenmeldungen der dualen Systeme an ihre Clearingstelle und an das DIHK-Register der Vollständigkeitserklärungen aufgeklärt werden.Die Daten des Grünen Punkts liegen bereits vor: Die Abweichung soll für Leichtverpackungen (LVP) 322 Tonnen betragen, was weniger als einem halben Prozent an der Gesamtmenge von 89.448 Tonnen entspricht.
„Diese Zahlen zeigen zwei Dinge deutlich: Der Grüne Punkt arbeitet sauber und die Dimension des Problems ist gewaltig“, betont Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts. „Denn wenn der Grüne Punkt als Anbieter mit dem größten Marktanteil für einen derart geringen Teil der Abweichung verantwortlich ist, wie groß muss der Anteil dann bei manch anderem Marktteilnehmer sein?“ Der Grüne Punkt will seine Abweichungen im Rahmen der nächsten Nachmeldemöglichkeit melden und den daraus resultierenden Kostenanteil tragen.
BellandVision, Interseroh und Reclay haben die entsprechende Prüfung ebenfalls beauftragt und bestätigen schon jetzt, dass ihre Abweichungen ähnlich gering sind.
„Die großen Differenzen zwischen den Mengen der Clearingstelle und denen des Registers der Vollständigkeitserklärungen lassen nur den Schluss zu, dass einige Systeme sowohl die LAGA M37 als auch die VerpackV nicht befolgen, und zwar auf Kosten der ehrlichen Marktteilnehmer“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer Interseroh. Dabei sei genau geregelt, nach welchen Kriterien die Mengen zu melden sind: Die Mitteilung 37 der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M37) legt fest, wie die Verpackungsverordnung (VerpackV) in diesem Punkt zu verstehen ist. Abzüge etwa wegen Verderb sind nur unter ganz bestimmten, sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich; Kürzungen bei beteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen durch deren Einstufung als Transport- oder Gewerbeverpackungen sind überhaupt nicht mit der VerpackV vereinbar.
Um dem Mengenschwund einen Riegel vorzuschieben, hatten 2016 acht der insgesamt zehn Systembetreiber nochmals klarstellend vereinbart, Abweichungen in den Mengenmeldungen durch die Kontrolle ihres Wirtschaftsprüfers zum Mengenerhebungsstichtag 30. April 2017 auszuschließen. Da der DIHK seine Zwischenbilanz zu einem späteren Stichtag erstellt hat (06. Juli 2017), hat die vereinbarte Bescheinigung der Mengenkongruenz zwischen den Mengenmeldungen an die Clearingstelle und den Mengenmeldungen an den DIHK nur bedingten Aussagegehalt darüber, ob die Systeme tatsächlich gemäß der Vorgaben der VerpackV und der LAGA M37 gemeldet haben. Zwischen den Stichtagen konnten die Mengenmeldungen wieder nach Bedarf angepasst werden.
„Um gar nicht erst dem Generalverdacht der Mengenmanipulation ausgesetzt zu sein, ist es für unser Haus wichtig, über eine erneute, aktuelle Prüfung durch den System-WP transparent zu machen, dass durch uns keine unlauteren Methoden zur Anwendung kommen und dadurch Mengendifferenzen verursacht werden“, so Thomas Mehl, Geschäftsführer Bellandvision.
Nun seien die anderen Systembetreiber gefordert, diese zweite Prüfung ebenfalls durchzuführen und damit für Transparenz zu sorgen und ihren Beitrag zu einem fairen Wettbewerb zu leisten. „Nur mit beiden Bestätigungen können Systembetreiber nachweisen, dass sie fair spielen“, hebt Müller-Drexel hervor. „Um sicher zu gehen, dass für alle gemeldeten Verkaufsverpackungen die Pflichten der Verpackungsverordnung erfüllt werden, sollten Inverkehrbringer sowohl eine Bestätigung über die Mengenkongruenz zum 30. April 2017 als auch über die Mengendifferenz bis zum 06. Juli 2017 von dem System verlangen, welches für die Lizenzierung ihrer Verkaufsverpackungen verantwortlich ist oder sich im Rahmen von Ausschreibungen hierum bewirbt“, empfiehlt Mehl. „Wer unvollständig lizenziert, gefährdet nicht nur das privatwirtschaftlich getragene duale System als solches, sondern riskiert auch empfindliche Bußgelder und Vertriebsverbote“, ergänzt Raffael A. Fruscio, Geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group.
Um Mengenabweichungen nicht länger hinnehmen zu müssen, haben der Grüne Punkt, BellandVision und Interseroh bereits Anfang August 2017 die bestehenden Verträge mit den Mitgliedern der Clearingstelle gekündigt und neue Verträge für das Leistungsjahr 2018 vereinbart. Neben der Reclay-Gruppe, die die neuen Verträge bereits gezeichnet hat, haben weitere drei Systembetreiber ihrerseits die bestehenden Clearing-Verträge zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Damit werden die alten Verträge für das Leistungsjahr 2018 nur noch von den Systembetreibern ELS, Noventiz und RKD gehalten.
Mit der wiederholten Prüfung soll nochmals klargestellt werden, dass eine Umgehung der Verpflichtungen nicht erfolgt. Um künftig mögliche Mengenmanipulationen grundsätzlich auszuschließen, haben die Systeme nach dem neuen Clearingvertrag ausdrücklich vereinbart, dass der System-WP permanente Abgleiche der Mengenmeldungen durchführt.
„Das bedeutet, dass künftig bis zu rund 80 Prozent der bei den dualen Systemen gemeldeten Verpackungen nach den neuen effizienten Verträgen behandelt werden“, so die vier Geschäftsführer übereinstimmend. „Bei diesen Mengen gibt es keine unberechtigten Abzüge und keine Differenzen zwischen den an die Clearingstelle und den an das VE-Register gemeldeten Mengen, denn hier wird der Abgleich zwischen den Mengen auch nach dem Hinterlegungsstichtag am 30. April kontinuierlich überprüft. Die neuen Verträge enthalten die Regelungen der LAGA M37 in ihrer neuesten Version als verbindliche Vorgabe.“
Nun gelte es, auch die für die restlichen 20 Prozent zuständigen Systeme für die neuen sicheren Verträge zu gewinnen. Damit würde der privatwirtschaftlich organisierten Verpackungsentsorgung nachhaltig ein längst überfälliger Schritt in die Zukunft gelingen.