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bvse für Förderung der Fahrzeugflotten der privaten Recycling- und Entsorgungsbranche

Der Dieselskandal darf nach Meinung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung nicht darin gipfeln, dass über Fördergelder die kommunalen Fahrzeugflotten modernisiert werden, während für die Nutzfahrzeuge der Privatwirtschaft im schlimmsten Falle Fahrverbote drohen.
Qpictures, pixelio.de
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In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich gemacht, dass die mittelständische Recycling- und Entsorgungsbranche das Ziel einer verbesserten Luftreinhaltung begrüßt. Dabei dürfe jedoch die Dieseltechnologie nicht verteufelt werden. Er bot in dem Schreiben an die Bundeskanzlerin außerdem auch seine Mitwirkung in der Expertengruppe III: Umstieg öffentlicher Fahrzeugflotten auf emissionsarme Mobilität (Nationales Forum Diesel) an, heißt es vonseiten des Verbands.

Die bvse-Mitgliedsunternehmen sind sowohl über private als auch öffentliche Beauftragungen im Rahmen der Haus- und Gewerbemüllabfuhr von dem Thema Diesel und Abgase im innerstädtischen Verkehr direkt betroffen.

„Wir halten es daher für sinnvoll, dass nicht nur kommunal betriebene Lkw in eine mögliche Förderung einbezogen werden, sondern dass auch eine entsprechende Förderung für dieselbetriebene Nutzfahrzeuge der Privatwirtschaft eingeführt wird. Schließlich wäre die Privatwirtschaft von geplanten oder durchgeführten Umstellungen ebenfalls sofort betroffen, da sie beispielsweise auch als kommunaler Drittbeauftragter die Vorgaben der Auftraggeber umsetzen muss“, erklärte Eric Rehbock.

Eine wirksame Verminderung der Schadstoffbelastung ist nach Ansicht des bvse nur zu erreichen, wenn auch die Privatwirtschaft in dieses Paket einbezogen wird. Eine einseitige Förderung nur für kommunale Nutzfahrzeuge würde darüber hinaus auch hinsichtlich des derzeitigen Trends zur Re- und Neukommunalisierung eine diskriminierende, weil wettbewerbsverzerrende Wirkung entfalten und damit private Unternehmen der Entsorgungsbranche zusätzlich benachteiligen.

Quelle: bvse

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