Schon vor einigen Tagen war gemeldet worden, dass die von den dualen Systemen an ihre Clearingstelle gemeldeten Lizenzmengen für Glas, Papier, Pappe und Karton sowie für Leichtverpackungen für das Jahr 2016 erneut deutlich unter den Zahlen der DIHK-Hinterlegungsstelle liegen.
Die Differenz soll sich auf etwa 210.000 Tonnen, was einem Schaden von bis zu 60 Millionen Euro entspricht. Aus Sicht der drei dualen Systeme habe sich damit bestätigt, dass einige Marktteilnehmer ihren Pflichten auch weiterhin nicht nachkommen oder gezielt Schlupflöcher nutzen. Anscheinend würden einzelne Systembetreiber ihre Marktanteile klein rechnen, um einen möglichst geringen Teil der Kosten für die Sammlung und Verwertung der Verpackungen tragen zu müssen. Sie würden beispielsweise duale Verpackungsmengen nicht an die Clearingstelle melden oder sie umdeklarieren, aber trotzdem die Lizenzentgelte von Herstellern oder Handelsunternehmen kassieren. Durch dieses Verhalten würden sie sich einen unzulässigen Kostenvorteil zu Lasten ehrlicher Wettbewerber und deren Kunden schaffen.
BellandVision, DSD und Interseroh, die gemeinsam einen Marktanteil von knapp 65 Prozent erzielen, haben aus diesem Grund die aktuellen Verträge mit den Mitgliedern der Clearingstelle gekündigt und gemeinsam neue sichere und effizientere Clearing-Verträge erarbeitet und gezeichnet. Die ordentliche Kündigung wird zum 31.12.2017 wirksam. Die neuen Clearing-Verträge sollen ab 2018 einen fairen Wettbewerb ermöglichen und die notwendigen Übergänge regeln, bis das Verpackungsgesetz in Kraft tritt und die Zentrale Stelle ihre Arbeit aufnimmt. Diese Verträge, sollen sicherstellen dass Verpackungen vollständig gemeldet und abgerechnet werden.
Dazu erklären Thomas Mehl, Geschäftsführer BellandVision, Michael Wiener, CEO DSD und Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer INTERSEROH gemeinsam: „Wie die jüngst bekannt gewordenen Zahlen zeigen, haben die dreisten Tricksereien einzelner dualer Systeme im Jahr 2016 erneut stattgefunden. Sowohl die Appelle aus Wirtschaft und Politik als auch die Regelungen der Länder werden hier in unverantwortlicher Weise ignoriert. Offensichtlich wird von Einzelnen der Versuch unternommen, die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes im Jahr 2019 nochmals kräftig auszunutzen. Auf dieser Basis ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Clearingstelle der dualen Systeme nicht mehr möglich.“
„Wir dürfen nicht zulassen, dass einige Wenige das etablierte und auch international vorbildliche duale System beschädigen und auf Kosten der vielen seriösen Unternehmen, aber auch zu Lasten der Umwelt und der Verbraucher profitieren“, sind sich die Geschäftsführer der drei dualen Systeme einig.
Nach Angaben der drei Systeme kann jedes duale System seine Altverträge bis zum 31. August kündigen und den neuen Clearingverträgen beitreten. Mit dieser Maßnahme werden nach ihrer Auffassung Mengensicherheit, fairer Wettbewerb und der saubere Übergang in die Regelungen des Verpackungsgesetzes sichergestellt. Mit dem Verpackungsgesetz, das am 1.1. 2019 in Kraft tritt, übernimmt die Zentrale Stelle die Überwachung der Marktteilnehmer. Die Mengenmeldungen für 2018 sollen bereits von der Zentralen Stelle geprüft werden.