Dies sei Reclay zufolge ein klarer Hinweis, dass noch immer Lizenzmengen aus dem System verschwinden. Grundlage sei die noch nicht veröffentlichte Bilanz des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur Auswertung des Registers der Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2016. So zeige der Vergleich der noch vorläufigen DIHK-Zahlen der dualen Systeme mit den Istmengen, „dass auch für 2016 nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein kann“. Die Menge sei zwar gegenüber 2015 insgesamt angewachsen, stimme aber noch immer nicht mit den Mengen, die die Systembetreiber der Clearingstelle melden, überein. Insgesamt betrage die Lücke für 2016 etwa 210.000 Tonnen, davon rund 90.000 Tonnen Leichtverpackungen.
Nachdem es bereits in den Jahren zuvor Abweichungen gegeben hatte, schlossen die dualen Systeme bereits 2015 eine Zusatzvereinbarung zum Clearingstellenvertrag, in der festgelegt wurde, dass die DIHK-Zahlen mit den Istmengen übereinstimmen müssen. Diese Vereinbarung ist für alle Systeme bindend, heißt es vonseiten der Reclay Group.
Besondere Brisanz gewinnt der DIHK-Bericht dadurch, dass, wie der Euwid schreibt, seine Veröffentlichung verhindert werden sollte. So habe ein duales System den DIHK per Anwalt aufgefordert, „in der VE-Bilanz jede Nennung der Gesamttonnagen pro Materialfraktion sowie aller sonstigen Angaben zu unterlassen, die Rückschlüsse auf die Verpackungsmengen einzelner dualer Systeme oder ihrer entsprechenden Marktanteile zulassen.“
Dazu erklärt Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group: „Es ist nicht akzeptabel, dass sich einzelne Systeme noch immer nicht an Verträge halten und Mengen rechtswidrig aus dem System verschwinden lassen, um ihren Kostenanteil möglichst gering zu halten. Das Vorgehen spiegelt leider die bei einigen wenigen dualen Systemen vorherrschende undurchsichtige Vertragsgestaltung wider, bei der dem Kunden suggeriert wird, 100 Prozent seiner Mengen seien im dualen System lizenziert, tatsächlich aber Abzüge vorgenommen werden. Damit wird eine ganze Branche in Verruf gebracht. Die DIHK-Mengen der Reclay Systems GmbH stimmen ohne Abweichungen mit den Mengen aus der Clearingstelle überein. Diese Übereinstimmung wurde zweimal geprüft und bestätigt: Sowohl von unserem Systemwirtschaftsprüfer im Zuge der Prüfung/Bestätigung der IST-Meldung 2016 als auch von einer unabhängigen Sachverständigen im Zuge der Mengenstrombestätigung. Wir begrüßen es sehr, dass sich der DIHK nicht der Drohung beugt und die Zahlen veröffentlichen wird. Der Vorgang zeigt einmal mehr, dass Industrie und Handel bei den anstehenden Vertragsverhandlungen genau hinschauen sollten, mit welchem dualen System sie zusammenarbeiten.“