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Projekte und Ideen gegen Lebensmitteverschwendung gesucht

Nicht nur in Österreich ein Thema - auch hierzulande macht sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gegen Lebensmittelverschwendung stark. Die Bewerbungsphase für das Projekt "Zu gut für die Tonne" ist gerade angelaufen.
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Die Bewerbungsphase für den „Zu gut für die Tonne! – Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung 2018“ hat begonnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft würdigt mit dem Preis herausragende Ideen und Projekte zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Vergeben wird er in den Kategorien Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gastronomie sowie Gesellschaft & Bildung. Zusätzlich werden zwei Förderpreise vergeben, die mit 10.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro deutlich höher dotiert sind als in den letzten Jahren. Am Wettbewerb kann jeder teilnehmen: Unternehmen, Gastronomen, Landwirte, wissenschaftliche Einrichtungen, Privatpersonen, Kommunen, Vereine oder Initiativen.

Dazu erklärt Bundesernährungsminister Christian Schmidt: „Wir haben in Deutschland das Glück, jeden Tag aus einer Vielzahl von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln wählen zu können. Für die meisten von uns ist das eine Selbstverständlichkeit. Doch elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jedes Jahr von Industrie, Großverbrauchern, Handel und Privathaushalten weggeworfen. Unser Ziel ist es, die vermeidbaren Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Es ist gut, dass schon heute immer mehr Menschen zu diesem Ziel beitragen, indem sie bewusster konsumieren und sich für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln einsetzen – ob ehrenamtlich, mit ungewöhnlichen Geschäftsideen oder mit Innovationen in Handel und Gastronomie. Der „Zu gut für die Tonne! – Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung 2018“ würdigt dieses vielfältige Engagement. Ich freue mich auf spannende Beiträge.“

Bewerbungen für den Bundespreis sind möglich unter: www.zugutfuerdietonne.de/bundespreis
Die Bewerbungen können bis zum 31. Oktober 2017 eingereicht werden.

Quelle: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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