Neue Kriterien für EU-Ökolabel bei Reinigungsmitteln

Seit gestern sind neue Kriterien für Reinigungsmittel zur Qualifikation für eine Kennzeichnung durch das EU-Ökolabel in Kraft. Die Beschlüsse betreffen Spül- und Waschmittel für die Anwendung in Haushalten und in der Industrie sowie Reinigungsmittel für harte Oberflächen.
EU-Ökolabel
Quelle: Europäische Kommission

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der BDE begrüßt, dass Hersteller, die ihre Reinigungsmittel mit dem europäischen Umweltzeichen auszeichnen wollen, in Zukunft vollständig recyclingfähige Verpackungen einsetzen müssen. Auch weitere neue Anforderungen, wie beispielsweise ein Verzicht auf den Einsatz von Mikroplastik, sind ein Schritt in die richtige Richtung, da Mikroplastik durch die meisten Kläranlagen nicht herausgefiltert wird. Wem an Fortschritten im Bereich Recycling und der Vermeidung von Plastikabfall in den Meeren gelegen ist, der sollte beim Einkauf auf das EU-Ökolabel achten.“
 
Produzenten können ihre Produkte mit dem EU-Ökolabel kennzeichnen, wenn diese bestimmte Kriterien einhalten. Für Reinigungsmittel gelten gewisse Anforderungen an folgende Kriterien: Dosierung, Gefährlichkeit für Wasserorganismen, biologische Abbaubarkeit, nachhaltige Beschaffung von Palmöl, Verzicht oder Verringerung bestimmter Substanzen sowie Verpackung.
 
Die Kriterien werden regelmäßig angepasst, um auf Marktentwicklungen und Innovationen zu reagieren. Die EU-Kommission hat am 23. Juni die Anforderungen an die verschiedenen Kriterien der genannten Produktgruppen per Beschluss erweitert. Die Anforderung an die Verpackung wurde um Bestimmungen für ein recyclingorientiertes Design ergänzt. Bestimmte Materialien dürfen für Etiketten, Verschlüsse und die Barrierebeschichtung nicht mehr eingesetzt werden.

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