Altkleidermarkt: Verhaltenskodex für gemeinnützige Sammlungen

Der Kodex soll einen einheitlichen und verbindlichen Regelungsrahmen von der Sammlung bis zur Sortierung bieten und tritt ab sofort an die Stelle der bisherigen inhaltlichen Plattform „Selbstverständnis und Arbeitsweise“.
Rudolpho Duba, pixelio.de
Rudolpho Duba, pixelio.de

„FairWertung-Organisationen dokumentieren damit, dass sie Verantwortung bei der Sammlung und über diese hinaus wahrnehmen. Wir wollen mit dem Kodex den nächsten Schritt machen.“ beschreibt Wilfried Reiners, Vorsitzender des Dachverbandes FairWertung, die Zielsetzung.

Der „Verhaltenskodex für gemeinnützige Kleidersammlungen“ soll einen neuen Standard am Markt schaffen, da er die bisherigen Standards für Sammelorganisationen einerseits und die Vermarktungskriterien für Sortierbetriebe andererseits in einem Katalog zusammenführt. Damit werde ein verbindlicher Regelungsrahmen – vom Einsammeln der Textilien bis zu ihrer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung durch Sortierbetriebe – definiert. FairWertung-Organisationen setzen damit Transparenz bei der Sammlung einerseits und Verantwortlichkeit für die textile Kette bis in den Sortierbetrieb andererseits konkret um.

Der Kern des Konzepts FairWertung bleibe weiterhin die gemeinnützige Verwendung der Textilien oder der Erlöse aus dem Verkauf. Damit sei das Zeichen FairWertung auf Sammelaufrufen, Containern oder in Schaufenstern von Kleiderläden auch künftig die Orientierungshilfe für alle, die sicher gehen wollen, dass ihre aussortierte Kleidung gemeinnützigen Zwecken zu Gute kommt. Die FairWertung-Partner bekennen sich darüber hinaus weiterhin zum eigenverantwortlichen Sammeln, lehnen Logoüberlassung an gewerbliche Sammler ab und informieren wahrheitsgemäß über die Verwendung der Sachspenden. Zudem definiere der Kodex ökologische und soziale Standards für die Sortierung und Vermarktung.

Die Verwertung der Textilien erfolgt über Betriebe, die eine hochwertige Sortierung durchführen und damit sicherstellen, dass ein möglichst hoher Anteil an Textilien als Secondhand-Kleidung wieder verwendet werden kann und auch minderwertige Textilien stofflich verwertet werden. Der Verkauf von Textilien über Händlerketten ohne stichhaltige und nachprüfbare Informationen über den weiteren Verbleib bzw. den abnehmenden Sortierbetrieb ist damit weiterhin ausgeschlossen.

Ein Kodex ist allerdings nur dann wirkungsvoll, wenn gleichzeitig geregelt wird, wie seine Einhaltung überprüft wird. Daher hat FairWertung zusammen mit einem renommierten Zertifizierungsunternehmen ein Prüfungsraster zum Verhaltenskodex entwickelt. Zukünftig sollen bei den größten Sammelorganisationen sowie den Sortierbetrieben, die sich vertraglich auf den Kodex verpflichtet haben und regelmäßig Textilien von FairWertung-Organisationen aufkaufen, externe Audits auf der Basis des Verhaltenskodex durchgeführt werden. Diese Überprüfung werde unabhängig von FairWertung durch einen Auditor des Zertifizierungsunternehmens durchgeführt.

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