Hintergrund ist ein Biozid-Antrag, in dem „Kupfergranulat“ als Inhaltsstoff genannt ist. Das European Copper Institute hat in einem wissenschaftlichen Gutachten auf die problematische und einseitige Definition hingewiesen. Der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) schließt sich dem Einspruch seines Dachverbands EuRIC an und fordert Abstandnahme von einer Einstufung nach CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging).
„Eine Einstufung von Kupfergranulat als gesundheitsgefährdend ist absurd. Wäre dies der Fall müssten wir wohl alle Kupferleitungen und Kupferschmuck in Deutschland umgehend ersetzen“, erklärt Ralf Schmitz, Hauptgeschäftsführer des VDM. Die Folgen einer solchen Charakterisierung wären gravierend für die Metallhandels- und Recyclingbranche. „Allein der damit verbundene bürokratische Aufwand durch eine Kennzeichnungspflicht würde nicht nur unsere Mitglieder unnötig Geld und Zeit kosten.“
Wie weit hergeholt ein gesundheits- und umweltgefährdender Aspekt bei Kupfer ist, zeigen verschiedene Studien und die Verwendung von Kupfer. So besitzt Kupfer eine keimresistente und keimtötende Wirkung und wird daher für Oberflächen in Krankenhäusern genutzt. Des Weiteren ist Kupfergranulat nicht wasserlöslich und kann lediglich über Verschlucken vom Körper aufgenommen werden.
Gegenwärtig prüft der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) diese Einwände. Mit einem Ergebnis der Prüfung wird in 18 Monaten gerechnet.