Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Ob Wertstofftonnen eingeführt werden, können die Kommunen entscheiden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Nach jahrelangem Ringen haben wir heute im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt. Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg
durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen. Und wir verbessern die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten für die Sammlung vor Ort. Jetzt hoffe ich, dass auch die Länder diesen ausgewogenen Kompromiss akzeptieren und wir dieses Kapitel erfolgreich abschließen können.“
Die dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.
Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Das soll die Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen berücksichtigen, dass diese gut recycelt werden können.
Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle einge-richtet, die von den Produktverantwortlichen finanziert
wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und
Standardisierungsstelle.
Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Verpackungsabfälle gesammelt werden. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Erleichtert wird zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden.
Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet.