„Der BDE hat beide Vorhaben intensiv begleitet und begrüßt die Entscheidungen des Bundestages“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Die durch das Verpackungsgesetz angehobenen Recyclingquoten und auch die Getrenntsammlungsquote von 90 Prozent in der Gewerbeabfallverordnung können die Recyclingleistung in Deutschland erhöhen.
Ob die beschlossenen Regelwerke auch in der Praxis erfolgreich sein werden, werde von ihrem Vollzug abhängen: „Der Vollzug beschäftigt die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft in der täglichen Praxis. Dass die bisherige Gewerbeabfallverordnung nicht konsequent umgesetzt wurde, darf sich nicht wiederholen“, so Kurth. Beim Verpackungsgesetz müsse die Zentrale Stelle den vielfachen Bedenken begegnen und zeigen, dass sie den Vollzug und den Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen verbessert. Der BDE appelliert daher mit Nachdruck an die Vollzugsbehörden, ihren Aufgaben nachzukommen.
Das Verpackungsgesetz wird dem Bundesrat am 12. Mai vorgelegt. Billigt die Länderkammer das Gesetz, tritt es zum 01.01.2019 in Kraft. Die Gewerbeabfallverordnung ist durch die Zustimmung des Bundestags endgültig verabschiedet und tritt zum 01.08.2017 in Kraft.