Millionenstrafe für Altbatterien-Kartell

Die Europäische Kommission hat den Unternehmen Campine, Eco-Bat Technologies und Recylex eine Geldbuße von insgesamt 68 Mio. Euro auferlegt, da sie Preise für den Ankauf gebrauchter Autobatterien festgesetzt und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben.
Sammelquote
Tim Reckmann, pixelio.de

Ein viertes Unternehmen, Johnson Controls, erhielt keine Geldbuße, da es die Kommission über das Kartell informiert hatte.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Gut funktionierende Märkte können dazu beitragen, das Abfallaufkommen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Daher dulden wir kein Verhalten, das den Wettbewerb beeinträchtigt. Die vier Unternehmen, denen heute eine Geldbuße auferlegt wurde, haben Absprachen getroffen, um ihre Gewinne aus dem Recycling von Altbatterien zu maximieren, und damit den Wettbewerb in diesem wesentlichen Glied der Recycling-Kette eingeschränkt.“

Von 2009 bis 2012 haben vier Recycling-Unternehmen an einem Kartell mitgewirkt und die Einkaufspreise für gebrauchte Bleiakkumulatoren in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden festgesetzt.

Recycling-Unternehmen kaufen von Schrotthändlern oder Schrottsammlern gebrauchte Kfz-Batterien, die von Pkw, Lieferwagen oder Lkw stammen. Die Altbatterien werden von Sammelstellen wie Wartungs- und Reparaturwerkstätten, Batterieverkäufern, Schrottplätzen und Müllhalden erworben. Die Recyling-Unternehmen verwerten und recyceln die Altbatterien und verkaufen das recycelte Blei dann vorrangig an Batteriehersteller, die es für die Herstellung neuer Autobatterien verwenden.

Anders als bei den meisten Kartellen, bei denen die Unternehmen heimlich vereinbaren, ihre Verkaufspreise zu erhöhen, haben die vier Recycling-Unternehmen abgesprochen, die an die Schrotthändler und -sammler gezahlten Einkaufspreise für gebrauchte Autobatterien zu senken. Durch koordinierte Senkung der für Altbatterien gezahlten Preise haben die vier Unternehmen das normale Funktionieren des Marktes behindert und einen Preiswettbewerb verhindert.

Mit diesem Verhalten sollte der Wert der als Schrott verkauften Altbatterien zulasten von deren Verkäufern gesenkt werden. Von dem Kartell betroffen waren insbesondere kleine und mittlere Batteriesammler sowie Schrotthändler.

Der größte Teil der wettbewerbswidrigen Kontakte zwischen den vier Recycling-Unternehmen fand auf bilateraler Basis statt, vor allem in Form von Telefongesprächen, E—Mails oder Textnachrichten. Es gab auch persönliche Kontakte, entweder im Rahmen bilateraler Treffen oder, weniger häufig, im Rahmen multilateraler Treffen. Die Parteien waren sich des illegalen Charakters ihrer Kontakte bewusst und versuchten mitunter, sie durch kodierte Sprache zu verbergen, indem sie zum Beispiel die Witterungsbedingungen als Bezeichnung für verschiedene Preisniveaus verwendeten.

Der heutige Beschluss gewährleistet, dass zwischen den Recylern von Kfz-Batterien Leistungswettbewerb bestehen wird und dass sich für die gebrauchten Kfz-Batterien in Zukunft freie Marktpreise ergeben werden.

Personen oder Unternehmen, die durch das beschriebene wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtsgültiger Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Selbst wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadensersatz gewährt werden. Die von der Kommission verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet.

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