BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Das Abstimmungsergebnis kann sich insgesamt sehen lassen. Nachdrücklich begrüßen wir die von einer großen Mehrheit der Ausschussmitglieder getragene Forderung, die Deponierung von Siedlungsabfällen in der EU bis spätestens 2030 auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Damit wird ein verlässlicher und notwendiger Rahmen für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft gesetzt.“ Bis Ende 2030 soll demnach nur noch Restabfall aus Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien für ungefährlichen Siedlungsabfall zugelassen werden.
Kurth: „Erfreulich ist auch, dass sich die Parlamentarier für eine Erhöhung der Recyclingquote für Siedlungsabfall auf 70 Prozent gegenüber 65 Prozent des Kommissionsvorschlags ausgesprochen haben. Bedauerlich ist allerdings, dass ihr Votum zur Berechnungsmethode der Recyclingquoten das erklärte Ziel der Kommission, über die Art der Berechnung eine bessere Vergleichbarkeit der Abfallstatistiken der Mitgliedsstaaten herzustellen, nicht ausreichend unterstützt.“ Bei bestimmten Abfallströmen wie etwa Kunststoff lässt sich die für das Recycling aufbereitete Siedlungsabfallmenge am Ausgang der Sortieranlagen erheben: „Diesen Ansatz hat der Umweltausschuss noch nicht berücksichtigt. Wir setzen darauf, dass das Parlament in seinen Gesprächen mit dem Rat hier Verhandlungsbereitschaft zeigt“, so Kurth weiter. Nur wenn der Rat der Mitgliedsstaaten und das Parlament einen Kompromiss finden, wird eine neue Richtlinie verabschiedet werden können. Das Verfahren wird sich vermutlich bis zum Ende dieses Jahres hinziehen.