Bei Testkäufen von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in insgesamt 40 Verkaufsstellen wurden laut DUH in 90 Prozent der Fälle pfandpflichtige Einweggetränke ordnungswidrig ohne Pfand verkauft. Auf den erworbenen Plastikflaschen und Dosen habe sowohl das Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis auf die Pfandpflicht gefehlt. Damit würden sich die Händler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkaufsstellen verschaffen, die ihre Getränke ordnungsgemäß bepfanden.
„Der in Berlin und einigen weiteren Großstädten stattfindende pfandfreie Verkauf von Getränken in Einwegverpackungen schädigt alle Betriebe, die Recht und Gesetz beachten und insbesondere das umweltfreundliche Mehrweg-Pfandsystem. Bei den von der DUH festgestellten Verstößen gegen die Pfandpflicht handelt es sich keineswegs um Einzelfälle oder Irrläufer, sondern um organisierte Rechtsverstöße“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Kleinstverkaufsstellen für Getränke dürften nicht länger ein rechtsfreier Raum bleiben. Die DUH fordert die unteren Abfallbehörden auf, den Rechtsverstößen ein Ende zu bereiten und die Verpackungsverordnung zu vollziehen.