BDE fordert inhaltliche Differenzierung in Düngeverordnung

Der BDE mahnt in einem angekündigten neuen Entwurf der Düngeverordnung eine Differenzierung zwischen Gülle und Kompost an.
Wolfgang Dirscherl, pixelio.de

Fachlich sei unbestritten, dass die Nitratbelastung im deutschen Grundwasser nicht durch den Einsatz von Komposten verursacht wird – Stickstoff liege nur dort gebunden vor und neige nicht zu Auswaschungen. Trotzdem sehe der Entwurf der Düngeverordnung bislang eine Obergrenze für die Kompostausbringung vor. Auch die letzte Woche von Bund und Ländern gefasste Einigung scheine an diesem Punkt festzuhalten. Etwas Kompromissbereithschaft signalisiere die Einigung nach Kenntnisstand des BDE jedoch an anderen Stellen.

Basierend auf dieser Einigung beabsichtige das Bundeslandwirtschaftsministerium, Ende dieser Woche einen neuen Entwurf der Düngeverordnung vorzulegen. Der BDE appelliert an die Entscheider, die sachlich gebotene Differenzierung zwischen Gülle und Kompost auch in der Verordnung abzubilden. „Mit Komposten Felder zu düngen trägt nicht zur Nitratbelastung im deutschen Grundwasser bei. Das ist umfassend belegt“, so BDE-Präsident Peter Kurth. „Der Zustand deutschen Grundwassers ist zweifelsohne ein Umweltproblem, das vor allem durch die Überdüngung mit Gülle und flüssigen Gärresten verursacht wird. Aus eben diesen Düngern wird Stickstoff schnell ausgewaschen. Komposte unter Generalverdacht zu stellen und Ausbringungsmengen zu begrenzen, ist ein Zeichen mangelnder Differenzierung und wirklich nicht sachgerecht.“

Begrüßenswert sei aber, dass die Sperrfristen für Komposte voraussichtlich kürzer ausfallen als bisher vorgesehen. „Damit wird der unbedenklichen Düngung mit Komposten in einem ersten Schritt Rechnung getragen. Eine sinnvolle Verordnung sollte aber klarstellen, dass Komposte das Grundwasser nicht belasten. Bei Ausbringungsmengen von jährlich viereinhalb Millionen Tonnen ist inhaltliche Sorgfalt geboten“, so Kurth weiter.

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