„Der BDE hatte sich im Zug der Überarbeitung der Verordnung mit Vorschlägen für eine Verschärfung der Entsorgungsregeln eingebracht, um sicherzustellen, dass die Bewältigung des bevorstehenden Anstiegs flüssigen Quecksilberabfalls aus industriellen Anlagen auf Basis des neuesten Standes der Technik erfolgt und somit der größtmögliche Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gewährleistet wird. Dass nun, wie vom BDE gefordert, eine Behandlungspflicht vor der endgültigen Ablagerung beschlossen wurde, ist daher sehr zu begrüßen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.
Die neue EU-Verordnung über Quecksilber setzt die im Oktober 2013 unterzeichnete internationale Vereinbarung über Quecksilber um. Durch die Vereinbarung verpflichtet sich die EU unter anderem dazu, auf Produktionsprozesse, die ohne den Einsatz von Quecksilber auskommen, umzustellen. Die europäische Chlorkali-Industrie ist bereits zur Umrüstung verpflichtet. Demnach fallen in den nächsten Jahren erhebliche Mengen flüssigen Quecksilberabfalls an, die sicher entsorgt werden müssen.
Bevor die neue Verordnung in Kraft tritt, muss nach das Plenum des Europaparlaments zustimmen. Die Abstimmung soll am 1. März stattfinden. Danach steht nur noch die offizielle Zustimmung durch den Rat der EU aus.