„Die Getrennthaltungsquote muss auch praktisch umsetzbar sein. Laut dem derzeitigen Entwurf sollen ausschließlich vereidigte Sachverständige die Getrennthaltungsquote überprüfen dürfen. Bei mehr als drei Millionen gewerblicher Anfallstellen und nur gut 100 vereidigten Sachverständigen käme jeder Sachverständige auf rund 30.000 zu kontrollierende Anfallstellen“, begründet BDE-Präsident Peter Kurth das Anliegen des Verbandes. „Daher drohen Verfahrensengpässe, die zu erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand führen können. Dabei könnten zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe die Quoten genauso gut ermitteln – insbesondere, da die Anforderungen an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb erst Ende 2016 verschärft wurden.“
Generell zeigt sich Kurth aber mit dem Verordnungsentwurf zufrieden: „Wir begrüßen den Entwurf der Gewerbeabfallverordnung ausdrücklich. Insbesondere die Getrennthaltungsquote von 90 Prozent setzt einen unternehmerischen Anreiz für die Abfallerzeuger, die Getrennthaltung von Gewerbeabfällen weiter zu befördern, weil danach eine Vorbehandlungspflicht nicht besteht.“
Der Bundestag hatte dem Entwurf im Dezember zugestimmt, im nächsten Schritt wird sich der Bundesrat damit befassen.