Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte: „Mit dem Verpackungsgesetz entwickeln wir die Verpackungsverordnung an den entscheidenden Stellen weiter. Zukünftig wird mehr recycelt und die Hersteller müssen bei der Verpackung mehr an ökologische Aspekte denken. Außerdem fördern wir die Einführung der Wertstofftonne, mit der noch mehr verwertbare Abfälle erfasst werden können. Dafür schafft das Gesetz die nötige Rechtssicherheit.“
Die Recyclingquote für lizensierte und erfasste Kunststoffverpackungen soll bis 2022 auf 63 Prozent ansteigen. Für Metalle, Papier und Glas soll die Quote 2022 90 Prozent betragen. Durch eine stärkere Ausrichtung der Lizenzentgelte an ökologischen Aspekten sollen Hersteller belohnt werden, die das Recycling bei der Gestaltung von Verpackungen berücksichtigen.
Die Entsorgung von Verpackungsabfällen soll weiterhin im Wettbewerb durch Ausschreibungen erfolgen. Zur Gewährleistung des Wettbewerbs und für einen konsequenten Vollzug soll eine Zentrale Stelle eingerichtet werden, die von den Produktverantwortlichen finanziert wird. Über die Durchführung der Sammlung vor Ort entscheiden die Kommunen.
Zudem soll das Gesetz die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen regeln.
Der Gesetzentwurf soll dem Bundesrat zur Stellungnahme und danach dem Bundestag zugeleitet werden.
Zufrieden zeigt sich der BDE. BDE-Präsident Peter Kurth erklärte: „Es ist sehr erfreulich, dass es noch in diesem Jahr gelungen ist, das lang diskutierte Verpackungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass das Gesetz dem Verpackungsmarkt die notwendigen stabilen Rahmenbedingungen geben kann. Insbesondere die Umsetzung der höheren Recyclingquoten, die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Zentralen Stelle als maßgebliche Vollzugseinrichtung sowie kommunale Mitwirkungsrechte, die Wettbewerb und ökologische Zielsetzungen nicht konterkarieren, sind von maßgeblicher Bedeutung. Es kommt jetzt darauf an, dass die weiteren parlamentarischen Hürden zügig genommen werden, damit das Verpackungsgesetz wie vorgesehen zum 01.01.2019 in Kraft treten kann.“
Auch der VKU äußerte sich grundsätzlich positiv, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf. „Die duale Verpackungsentsorgung hat bisher nur wenige ökologische Fortschritte erreicht und leidet unter vielfältigen Regelungsdefiziten. Deshalb ist der Gesetzentwurf ein notwendiger Schritt, damit die Verpackungsentsorgung weiterentwickelt und die zahlreichen Konfliktpunkte ausgeräumt werden können, die das Verhältnis zwischen Kommunen und dualen Systemen seit Jahren belasten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass den Kommunen wirksame Steuerungsrechte gegeben werden, um die Sammlung von Verpackungsabfällen im Sinne der Bürger zu gestalten. Vielfach wünschen sich die Bürger Tonnen statt Säcke oder eine häufigere Abfuhr. Solche Verbesserungen können künftig von der Kommune per Verwaltungsakt durchgesetzt werden, was bislang nicht möglich war“, so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.
Der Verband kritisiert unter anderem, dass die Kommunen den Sammelrahmen nicht auch für Glas vorgeben können, ebensowenig für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser. Ein zentraler Kritikpunkt ist auch die gemeinsame Erfassung von Verpackungspapieren mit den sonstigen Haushaltspapieren wie Zeitungen und Zeitschriften. Hasenkamp: „Wir verstehen nicht, warum der Gesetzgeber den Systemen einen Anspruch auf Herausgabe eines bestimmten Papieranteils einräumen will, obwohl die Systeme mit solchen Ansprüchen vor dem Bundesgerichtshof gescheitert sind. Die Verwertung des Altpapiers kann den Verhandlungen zwischen Kommune und Systemen überlassen werden. Hierbei die Systeme einseitig zu bevorzugen, ist ungerecht und widerspricht auch der gelebten Praxis.“ Schließlich müsse im Gesetz noch klargestellt werden, dass die lokale Abfallberatung zur Trennung der Verpackungsabfälle eine Aufgabe der Kommune und keine Aufgabe der Systeme sei.