Der Gesetzentwurf sieht unter anderem deutlich höhere Recyclingziele vor – sowohl für die einzelnen Materialarten als auch für die gesammelten Abfälle insgesamt. Durch diese Anpassungen erwartet A.T. Kearney keine Kostensteigerungen: „Natürlich muss in die Sortieranlagen investiert werden“, so Dr. Sven Rutkowsky, Partner bei A.T. Kearney. „Den Investitionen stehen aber ein Produktivitätsgewinn sowie Einsparungen für die thermische Entsorgung gegenüber, sodass in Summe der Mehraufwand ausgeglichen wird.“
Durch mehr hochwertiges Kunststoffrecycling werden größere Anlagenkapazitäten für die Aufbereitung der Kunststoffe gebraucht. „Diese Kapazitäten sind zum großen Teil schon vorhanden, zum Teil werden Importmengen verdrängt“, hat Rutkowsky ermittelt. „Die Quoten und die höhere Investitionssicherheit durch das geplante Gesetz bieten zudem einen Anreiz, die Kapazitäten weiter auszubauen und vor allem die Ketten in höherwertige Verwertungen zu schließen. Auch hierin sehen wir eher einen Vorteil.“
Zu höheren Kosten könnten allenfalls Änderungen in der Sammelinfrastruktur führen, denn die Kommunen sollen durch das VerpackG größere Mitspracherechte bei der Ausgestaltung der Sammlung erhalten. Erwartet wird, dass sich die Entsorgungsrhythmen für die Gelbe Tonne verkürzen. „Dadurch kann es zu höheren Sammelmengen und mehr Fehlwürfen kommen und in der Folge zu höheren Transport- und Sortierkosten“, erläutert Rutkowsky. Diese Kosten könnten maximal ca. 45 Millionen Euro betragen. Insgesamt sieht A.T. Kearney durch Änderungen in der Sammelinfrastruktur, höhere Verwertungsmengen und höhere Quotenvorgaben Kostensteigerungen in Höhe von maximal 107 Millionen Euro in 2020. Die Berechnungen beruhen auf einem Entwurf des VerpackG vom August 2016. Demgegenüber sieht der Entwurf vom 10. November 2016 längere Übergangsfristen und teilweise geringere Recyclingquoten vor – die Auswirkungen auf die Kosten dürften also noch geringer ausfallen.
„Höhere Recyclingquoten führen nicht automatisch zu höheren Kosten“, resümiert Michael Wiener, CEO der Duales System Holding. „Im Gegenteil – das Verpackungsgesetz wird helfen, einen Investitionsstau in den Anlagen aufzulösen, und damit schon bald für mehr Leistung sorgen.“ Kostentreiber im dualen System ist laut Wiener vor allem der ungleiche Wettbewerb: „Marktteilnehmer, die Verpackungen aus dem System herausdefinieren, verschaffen sich einen ungerechtfertigten Vorteil auf Kosten derjenigen Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen.“
Dem will das VerpackG mit der Einrichtung einer Zentralen Stelle begegnen. Diese von der Wirtschaft getragene Stelle soll umfangreiche Kontrollfunktionen erhalten und Standards setzen können. „Das Verpackungsgesetz kann den Vollzug stärken und damit für mehr Gerechtigkeit sorgen“, ist Wiener überzeugt. „Letztlich können alle vom Verpackungsgesetz profitieren: die Umwelt durch mehr Recycling, die Wirtschaft durch mehr Kostengerechtigkeit und der Verbraucher durch ein nachhaltiges Angebot zur Mülltrennung.“