Diese Praktik soll aber künftig für Straßen in der Baulast des Bundes nicht mehr gelten. Für Länder und Kommunen wird ähnliches erwartet. Teerhaltiger Straßenaufbruch wird so zu Abfall, den es fachgerecht zu entsorgen gilt.
Generell könnten hierfür thermische Behandlungsverfahren und Deponielösungen infrage kommen. Ein vom BDE beim Institut für Energie- und Umweltforschung in Auftrag gegebenes Gutachten untersucht beide Optionen bezüglich ihrer Ökobilanz: „Wissenschaftlich fundierte Fakten sollen dabei helfen, beide Möglichkeiten neutral zu beurteilen. Das Gutachten analysiert, welche Verwertungsoption ökologisch am sinnvollsten ist. Uns interessiert hier die Gesamtbetrachtung“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.
Mit Blick auf abfallpolitische Zielsetzungen plädiert der BDE grundsätzlich für den Einsatz von teerhaltigem Straßenaufbruch als Deponiebaustoff: „Der teerhaltige Straßenaufbruch kann zum Beispiel für den internen Wegebau oder als Dichtmaterial eingesetzt werden. Die Rede ist also von stofflicher Verwertung und nicht von Deponierung. Insofern ist im Sinne der Abfallhierarchie, deren Bedeutung der Bundesrat erst kürzlich durch den Wegfall der Heizwertklausel hervorhob, teerhaltiger Straßenaufbruch als Deponiebaustoff zu verwenden und nicht thermisch zu entsorgen. Die in einigen Bundesländern als alternativlos vorgegebene thermische Entsorgung ist daher abzuwägen und zu überdenken“, sagte Kurth.