„Untersuchungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie 2016 haben bestätigt, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist und es ein erhebliches und nicht kalkulierbares Restrisiko eines Abrutschens gibt. Zum Schutz von Mensch und Umwelt haben wir entsprechende Maßnahmen ergriffen, die nun umgesetzt werden“, sagte der Staatssekretär im Umweltministerium, Peter Knitsch, auf einer Pressekonferenz in Arnsberg.
Nach Beratungen mit den zuständigen Behörden wurden neben dem Rückbau weitere Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr für Mensch und Umwelt beschlossen. Hierzu zählt zunächst die Einrichtung eines Frühwarnsystems, um bei einer Gefahrenlage kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Zwar besteht nach Auffassung des Gutachters derzeit aufgrund des Wasserstandes in der Alt-Ablagerung keine akute Gefahr des Abrutschens der so genannten „Alt-Deponie“. Der Standort der Alt-Ablagerung befindet sich im Staatswaldgebiet des Landes. Insgesamt lagern auf dem Gelände mehr als 200.000 Kubikmeter Abfälle.
In den Jahren 1967 bis 1987 wurden von der „Westfälischen Zellstoff AG“ Produktionsrückstände aus der Herstellung von Zellstoffen für die Papierproduktion aus Buchenholz auf der so genannten Alt-Ablagerung „Am Lattenberg“ gelagert. Aufgrund der Zusammensetzung der Abfälle und deren Konsistenz sowie des unverdichteten Einbaus und der gegebenen Geländeneigung kam es mehrfach in den vergangenen Jahrzehnten zu Rutschungen der Abfallmassen, die sich bis zur Ruhr ausgewirkt haben. Das Gelände war über den gesamten Zeitraum der Ablagerung mit keinerlei Basisabdichtung, unzureichender Sickerwassererfassung oder sonstige dem Umweltschutz und der Standfestigkeit dienenden „Deponie“-Einrichtungen ausgestattet. „Damit reiht sich diese Ablagerung leider in die Vielzahl von Altablagerungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes ein, die es in Nordrhein-Westfalen noch gibt“, kritisierte Staatssekretär Knitsch.
Der größte Schadensfall ereignete sich 1988, bei dem rund 25.000 Kubikmeter abrutschten. Eine Belastung der Ruhr konnte seinerzeit noch verhindert werden. Nach diesem Abrutschen wurden bereits weitere Sicherungsmaßnahmen, wie die Errichtung eines Fangdamms und eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit umgesetzt. Bisher hatten Gutachten stets ergeben, dass die Standsicherheit gegeben sei. Untersuchungen der Bezirksregierung Arnsberg aus 2015 und des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen aus 2016 kamen hingegen zu dem Schluss, dass die Standortsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Daraufhin leitete das Umweltministerium in Übereinstimmung mit den beteiligten Behörden das Verfahren zum Rückbau ein.
Der Rückbau wird durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen als Eigentümerin des Geländes in Auftrag gegeben. Der Rückbau der Alt-Ablagerung wird mehrere Jahre dauern und die Kosten werden im zweistelligen Millionenbereich liegen. Die damals für die Errichtung dieser in jeder Hinsicht technisch unzulänglichen Lagerstätte verantwortlichen Personen, Firmen und Institutionen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr haftbar zu machen. Mögliche Regressansprüche werden aber unabhängig davon noch einmal geprüft.