Reiche: „Der VKU begrüßt die Initiative des Bundesumweltministeriums. Ein gut konstruiertes Gesetz kann ein erster Schritt sein, die Verpackungsentsorgung bürgerfreundlicher, ökologischer und rechtssicherer zu organisieren. Um das zu erreichen, sind jedoch Nachbesserungen notwendig.“
Reiche sagte, dass die Hausmüllentsorgung für die Bürger einheitlich gestaltet werden müsse. Dazu gehöre, den Bürgern gleiche Entsorgungsstandards von kommunaler Hausmüll- und Verpackungsentsorgung zu bieten. Nach derzeitiger Rechtslage können die Kommunen den dualen Systemen jedoch keine verpflichtenden Vorgaben machen. „Die Standards von kommunaler Hausmüllentsorgung und Verpackungen liegen oft weit auseinander. Es ist den dualen Systembetreibern zuzumuten, den Bürgern dieselbe Qualität zu bieten wie sie kommunale Unternehmen in der Hausmüllentsorgung zuverlässig liefern“, so Reiche.
Außerdem müssten die Schnittstellen von kommunaler und privater Organisation rechtssicher gestaltet sein. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen leisteten das nicht. Immer wieder gäbe es – zum Teil gerichtliche – Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und dualen Systemen. Schnittstellen sind beispielsweise die Reinigung von gemeinsam genutzten Containerstandorten, die Mitnutzung von Recyclinghöfen sowie die Abfallberatung. „Die Kommunen müssen für den Aufwand, den sie wegen der Verpackungen haben, einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch bekommen, so Reiche.
Auch für BSR-Chefin Dr. Tanja Wielgoß ist das Gesetz noch nicht zufriedenstellend: „Auf der bestehenden Rechtsgrundlage gibt es in Berlin seit 2013 die einheitliche Wertstofftonne. Das funktioniert, ist aber nicht zufriedenstellend.“ Für ein neues Gesetz müsse klar sein, was erreicht werden solle und wie das am besten gemessen werden könne. „Der Entwurf des Verpackungsgesetzes verändert die Situation kaum – weder ökologisch noch in Richtung Planbarkeit, Transparenz und Effizienz. Aus unserer Sicht sollten die Stärkung des Ressourcenschutzes und die Transparenz für den Verbraucher im Vordergrund stehen,“ so Wielgoß. Dafür fehlen aus ihrer Sicht noch wesentliche Punkte im neuen Gesetz.
So führe der Wettbewerb der Systembetreibern um die Aufträge von Handel und Herstellern zu der billigsten und nicht zur ökologisch besten Lösung. „Hier bedarf es dringend der entsprechenden Steuerung durch verbindliche, klare und leicht messbare Vorgaben wie zum Beispiel dem Einsatz von Recyclaten bei der Produktion. Die Steuerung vom Ergebnis her ist deutlich effektiver, wie das Beispiel der Papierindustrie zeigt – hier gibt es keine Quoten auf die Sammelmenge, sondern Zeitungen, die zu rund 80 Prozent aus Altpapier produziert werden,“ so Wielgoß.
Auch könne eine transparente Kontrolle der Lizensierung, Erfassung und Verwertung nur durch eine unabhängige öffentliche Stelle erfolgen. „Das kann auch Teil einer vorhandenen staatlichen Behörde wie zum Beispiel des Umweltbundesamt sein. Eine zentrale Stelle, die sich in Trägerschaft des Handels befindet – dessen Pflichterfüllung sie überwachen soll – ist nicht geeignet. „Damit stellt das Trainerteam der einen Mannschaft auch das Schiedsrichterteam für das Spiel,“ konstatiert die BSR-Chefin.