Nach Angaben der Bundesregierung fallen jährlich in Deutschland 230 Kilotonnen Dämmabfall an. Davon sind 42 Kilotonnen Dämmabfall in Form von Polystyrol und 35 Kilotonnen gemischter Baustellenabfall, der – sofern er Polystyrol-Abfälle enthält – als gefährlicher Abfall eingestuft werden muss.
Eine EU-Verordnung wurde in Deutschland auf Betreiben des Bundesrats so umgesetzt, dass Dämmstoff mit HBCD in der Entsorgung ab dem 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen ist.
„Wir benötigen dann aber dringend praktisch machbare Vollzugsregelungen und Lösungen zur rechtssicheren Entsorgung“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Die bauausführenden Unternehmen berichten, dass nur noch wenige Hausmüllverbrennungsanlagen bereit sind, Polystyrol-Abfälle jeglicher Art anzunehmen.
Die Hausmüllverbrennungsanlagen können die Annahme und Verwertung verweigern, denn das Angebot an Müll zur Verbrennung ist offenbar größer als die Nachfrage. Der ZDB hat in den letzten Jahren bereits mehrfach auf in der Fläche fehlende Verwertungswege, Deponie- und Entsorgungskapazitäten für Bauabfälle hingewiesen. Das führt dazu, dass Abfälle über weite Strecken, teilweise sogar ins Ausland, transportiert werden müssen, um überhaupt einen Entsorger zu finden. – Leidtragende sind die Bauherren, Bürger und die Umwelt, die durch diese verlängerten Wege mit zusätzlichem LKW-Verkehr, erhöhten Kosten und transportbedingten Emissionen (Lärm, Abgase) belastet werden.
„Wenn nicht kurzfristig eine Lösung für Beprobung, Trennung und Entsorgung gefunden wird, können Polystyrol-Dämmstoffe in naher Zukunft weder verarbeitet noch zurück gebaut werden. Das wäre ein fataler umweltpolitischer Rückschlag auf dem Weg zu energieeffizientem Wohnen und für das Erreichen der Energiewende“, so Pakleppa weiter.
Der Entsorgungsnotstand sei bereits eingetreten. Es drohten immense wirtschaftliche Schäden, wenn Bauvorhaben wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten von Polystyrolabfällen ins Stocken geraten.
Daher appelliert der Verband an Bund, Länder, Anlagenbetreiber und Entsorgungswirtschaft, umgehend unbürokratische Lösungen zu schaffen. Dazu müssten eine Ausnahme von der Getrenntsammlungspflicht und unbürokratische Genehmigungsverfahren gehören, damit Hausmüllverbrennungsanlagen wieder Polystyrol-Abfälle verbrennen können, fordert Pakleppa.