Schon ein Fremdstoffanteil von mehr als einem Prozent führe zu einem Mehraufwand im Verwertungsprozess. In solchen Fällen sollten sich Anlieferer beziehungsweise der Abfallerzeuger und der Anlagenbetreiber über die Kosten für den Mehraufwand einigen. Steige die Verunreinigung auf drei Prozent und mehr, könne die Qualität des Endproduktes leiden. Hier müsse dem Verwerter die Möglichkeit eingeräumt werden, stark verunreinigte Lieferungen abweisen zu können.
„Qualität auf jeder Wertschöpfungsstufe zu gewährleisten, liegt im Interesse aller Entsorger: Regelungen zur sortenreinen Erfassung von Bio- und Grüngut dienen also einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft. Daher empfiehlt der BDE, sich auf geeignete Maßnahmen zu verständigen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. „Denkbar sind zum einen Regelungen für den Mehraufwand und den Umgang mit stark verunreinigten Sammelmengen. Zum anderen sollten die Auftraggeber alle zwei Jahre kontrollieren. Wird eine minderwertige Bio- und Grüngutqualität der Lieferungen festgestellt, muss sofort reagiert werden. Die Abfallerzeuger könnten gezielt informiert, kontrolliert und auch sanktioniert werden“, so Kurth weiter.