Nach Auffassung der DGAW werden sich die Zusammensetzung der Haushaltsabfälle, die Materialeigenschaften und die Vielfalt der Verpackungen und sonstigen stoffgleichen Abfälle, die Sammel- und Sortiertechnik sowie das Verhalten der Bürger im Umgang mit Abfällen und Wertstoffen ändern. Mit der Festschreibung unter anderem der bestehenden getrennten Sammlungssysteme trage das Gesetz diesen zu erwartenden Veränderungen nicht ausreichend Rechnung.
Die DGAW schlägt daher vor, dass weitere Eckpunkte aufgenommen werden. Dazu gehören bei der Weiterentwicklung der Systeme zur Wertstofferfassung und -verwertung die Berücksichtigung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit von Verpackungen, des Schadstoffgehalts, der CO2-Vermeidungskosten, alternativer Sammlungs- und Verwertungsstrukturen, Maßnahmen für die verschiedenen Lebenszyklusphasen und einer Steuerung durch eine starke zentrale Stelle mit staatlicher Trägerschaft, die eine Recyclingfähigkeit feststellt und sanktioniert oder belohnt. Zudem fordert die DGAW, auch qualitative Vorgaben zu machen. Zudem solle sich die Verwertungsquote nicht an der erfassten, sondern an der tatsächlich stofflich verwerteten Menge orietieren.
Für ein modernes Erfassungssystem fordert die DGAW Lizenzgebühren abhängig von der Recyclingfähigkeit, die durch eine neutrale Instanz festgestellt werden soll. Die Sortierung solle sich Produkte beschränken, die auch tatsächlich recycelt werden können. Zudem müsse eine echte Produktverantwortung eingeführt werden.