Man habe eine der wenigen Möglichkeiten vergeben, „Deutschland wieder in eine internationale Vorreiterrolle bei der Weiterentwicklung der Produktverantwortung zu bringen“, so das Unternehmen in seiner Stellungnahme.
Kritisiert wird unter anderem die geplante Änderung der Vergabe von Sammelleistungen. Diese sei selbst von Experten kaum zu verstehen, zudem würden künftige Änderungen immer ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangen.
Die fehlende Beteiligungspflicht für Duale Systeme an der Gemeinsamen Stelle ist aus Sicht von Reclay nicht nachvollziehbar. Zudem solle hier das Einstimmigkeitsprinzip überdacht werden, da es ein hohes Erpressungspotential berge.
Die Verwertungsquoten sind aus Sicht von Reclay zu ambitioniert, die sie auch mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden seien. Daher sollten die Quoten auf ein „realistisches“ Maß reduziert werden und die inzwischen gestrichene schrittweise Erhöhung wieder aufgenommen werden.
In Bezug auf die Zentrale Stelle sieht Reclay bei der derzeit geplanten Besetzung die Neutralität gefährdet. Zudem gebe es derzeit keine Grundlage für die Kostenzuordnung. Problematisch sei auch, dass die Dualen Systeme zwar für die Finanzierung der Stelle verantwortlich seien, aber kein Mitbestimmungsrecht über das Budget hätten.
Unklar sei auch die ökologische Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte. Ein System von Zu- und Abschlägen sei bei in Wettbewerb zueinander stehenden Systemanbietern nicht praktizierbar. Das Unternehmen schlägt daher eine Ausdifferenzierung des Begriffs „Kunststoff“, eine ökologische Ausrichtung der Nebenentgelte sowie die Einrichtung eines Ökofonds vor.
Im Detail übt Reclay auch noch Kritik an der Definition von Verbundverpackungen, fehlenden Leistungsnachweisen bei den Nebenentgelten und dem vereinfachten Widerruf der Systemfeststellung.