Die DUH bezieht sich dabei auf den Entwurf des BMUB zur Gewerbeabfallverordnung. Eine Quote ausschließlich für die gemischten Gewerbeabfälle sei nicht praktikabel. „Erstes Ziel muss es sein, dass mehr unvermeidbare Gewerbeabfälle getrennt gesammelt werden, um möglichst sortenrein mehr Wertstoffe hochwertig recyceln zu können. Doch der aktuelle Verordnungsentwurf wirkt genau dem entgegen, indem er eine Recyclingquote von 30 Prozent ausschließlich für gemischte Gewerbeabfälle vorsieht. Das kann dazu führen, dass werthaltige Abfälle nicht mehr getrennt gesammelt werden, damit die Recyclingquote für Gemischtabfälle erreicht wird“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH kritisiert weiter, dass der Entwurf viele Ausnahmen von der Getrennthaltung zulasse und Abfallerzeuger Unterlagen zur Befreiung von den Pflichten nur auf Verlangen der Behörden vorlegen müssten. Hier fordert die DUH, dass Abfallerzeuger diese Nachweise künftig bei den zuständigen Behörden hinterlegen müssten.