Der bvse begrüßt vor allem die Beibehaltung des privatwirtschaftlichen Systems, die bessere Kontrolle der Dualen Systeme durch eine zentrale Stelle und die durchweg ambitionierteren Recyclingquoten. Dennoch müssten noch einige Lücken geschlossen und gute Ansätze weiter ausgebaut werden.
“Insgesamt sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen schon einmal besser als die aktuelle Rechtslage” so Rehbock, “allerdings reicht beispielsweise die überfällige Erhöhung von Recyclingquoten alleine nicht aus. Vor allem die Anforderungen an die Qualitäten müssen wesentlich erhöht werden. Hierzu bedarf es der Festlegung von Standards zur qualitativen, aber auch quantitativen Verbesserung der zur Verfügung stehenden Sekundärrohstoffe in der gesamten Kette – von der Sammlung und Sortierung, über die Aufbereitung bis zur Verwertung”, fordert Rehbock.
Aus diesem Grund halte man auch an der Forderung fest, alle Organe der Zentralen Stelle mit Vertretern der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zu besetzen. Nach dem vorliegenden Entwurf soll im wichtigsten Organ der Zentralen Stelle, dem Kuratorium, ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vertreten sein, dagegen jedoch kein Vertreter der privaten Sekundärrohstoff-, Recycling – und Entsorgungsbranche. „Dies akzeptieren wir nicht!“ gibt Rehbock klar zu verstehen.
Der Branchendachverband vermisst in dem Entwurf ebenfalls eine Verpflichtung der Dualen Systeme obligatorische insolvenzfeste Sicherheiten für die bereits erbrachten und in der Zukunft durch Drittbeauftragte geleisteten / zu leistenden Leistungen zu stellen und kündigt an, im Rahmen des Anhörungsverfahrens weitere Vorschläge zu formulieren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen gerade auch die Kunststoffrecycler in Deutschland, die seit langem transparente gesetzliche Regelungen mit höheren technisch möglichen und wirtschaftlich umsetzbaren Recyclingquoten fordern, eine Chance für Fortschritt.
Daher plädiert der bvse für eine zügige gesetzgeberische Umsetzung. „ Wir werden uns aktiv mit weiteren Verbesserungsvorschlägen in den Gesetzgebungsprozess einbringen, weil wir ein gutes Gesetz wollen. Wir werden aber nicht zu denen gehören, die Sand ins Getriebe streuen, um das Gesetzgebungsprojekt doch noch zu verhindern“, so Rehbock.