Die Systeme erklären, dass der Senat den Systembetreibern im April 2012 für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 ein Nebenentgelt in Höhe von 1,17 €/Einwohner/Jahr (€/EW/a) angeboten habe. Dieses Angebot sei jedoch nach Zustimmung der dualen Systeme zu der geänderten Abstimmungsvereinbarung und Annahme dieser durch den Berliner Senat nicht mehr aufrechterhalten worden. Vielmehr habe der Senat im Nachgang auf den Betrag von 1,79 €/EW/a beharrt und bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Entzug der Feststellung gedroht.
Im Zuge der Verhandlungen konnte von den dualen Systemen lediglich die Forderung nach mehr Transparenz der Mittelverwendung erreicht werden, heißt es in der Erklärung weiter. Im Rahmen dieser Mittelverwendungsnachweise sei klar geworden, dass das Land Berlin die Nebenentgelte in vielen Fällen nicht zweck- und sachgerichtet verwendet habe. Im Rahmen der neuen Verhandlungen mit dem Berliner Senat sollte daher erneut über eine angemessene Höhe der Nebenentgelte gesprochen werden. Allerdings habe von Seiten des Landes Berlin zu keinem Zeitpunkt Verhandlungsbereitschaft über die Höhe der Zahlungen bestandeb.
Die Systembetreiber hätten sich trotz dieser Situation bereit erklärt, Nebenentgelte in Höhe von 0,52 €/EW/a an das Land Berlin zu zahlen. Diesem Wert liege eine bundesweit einheitliche Berechnungsmatrix zugrunde, die von allen Systembetreibern bei der Berechnung der Nebenentgelte angewandt wird.
Die gesonderte Vereinbarung aus der Vergangenheit, die eine Höhe der Nebenentgelte von 1,79 €/EW/a auswies, habe unter dem Vorbehalt und der klaren Bedingung gestanden, dass das Land Berlin die zweckgerechte Verwendung dieser Gelder transparent, detailliert und jährlich nachweise.
Die bisher gezahlten Nebenentgelte würden „in einem unverantwortlichen und nicht nachvollziehbaren Maße“ verwendet. Das Land setze beispielsweise mehrere hunderttausend Euro aus den Nebenentgelten nicht unmittelbar zweckbezogen ein und finanziere mit über 400.000 Euro teilweise sachferne, unnötige und kostenintensive Image-Werbekampagnen.
An das Berliner Entsorgungsunternehmen Alba seien im Jahr 2014 insgesamt 1,3 Millionen Euro geflossen, davon allein 220.000 Euro für Sortieranlagenbesichtigungen. Aufgrund dieser eklatanten Zweckentfremdung außerhalb der gesetzlich festgelegten Verwendungsvorgaben sei es nur folgerichtig, dass der bisher gezahlte Betrag von 1,79 €/EW/a angepasst werden müsse, da das Land Berlin auch mit 0,52 €/EW/a den vorgegebenen Aufgaben vollumfänglich gerecht werden könne.