Schmid-Unterseh führte aus, dass beim geplanten Wertstoffgesetz kein Kompromiss möglich gewesen sei. Daher sehe der aktuelle Entwurf die stoffgleichen Nichtverpackungen nicht mehr vor. Damit werde es auch keine bundesweit einheitliche Wertstofftonne geben, allerdings soll der Rahmen für die freiwillige gemeinsame Erfassung verbessert werden.
Der Schwerpunkt des Gesetzes, das vermutlich Verpackungsgesetz heißen wird, soll auf hochwertigem Recycling liegen. Dies solle sich vor allem in höheren Recyclingquoten und in Anreizen für die Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit bei den Lizenzentgelten niederschlagen, so Schmid-Unterseh.
Das BMUB wolle nun schnell einen Gesetzentwurf vorlegen, damit die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann. Auf die Frage, ob es ein zustimmungspflichtiges Gesetz werde, betonte er, dass die Bundesumweltministerin das Gesetz im Konsens mit den Bundesländern auf den Weg bringen wolle.