Dem Vernehmen nach haben sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten, des Europäischen Parlamentes und der EU darauf verständigt, dass die Verordnung zu den Konfliktrohstoffen für die Upstream-Industrie (Importeure, Schmelzen und Raffinerien) verpflichtend wird. Demgegenüber soll die Downstream-Industrie einem freiwilligen Ansatz unterliegen. Unterschiedliche Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette sind aus Sicht des VDM jedoch weder zielführend noch sinnvoll. Vielmehr werden die Importeure einseitig belastet. Der Import von Sekundärrohstoffen ist von der Verordnung wohl ausgenommen.
Über die vorläufige Einigung im laufenden Trilogverfahren sind noch keine Einzelheiten bekannt. Allerdings will die EU-Kommission ein unverbindliches Handbuch zur Unterstützung der Unternehmen erarbeiten. Das Handbuch soll von der Kommission erstellt werden, Experten der Mitgliedstaaten sollen die Daten liefern. Ohne explizite Definitionen, nach welchen Kriterien eine Region tatsächlich ein Konflikt‐ und Hochrisikogebiet ist, wird das Problem der Identifikation der Konfliktregionen jedoch nur verschoben.
Positiv ist, dass bestehende Unternehmensinitiativen anerkannt werden sollen. Jedoch muss dezidiert beschrieben werden, wie die Anerkennung dieser Unternehmensinitiativen geregelt ist. Es ist zu befürchten, dass die gut funktionierenden Initiativen, die auch den OECD Due Diligence Regelungen Rechnung tragen, durch die EU‐Verordnung ausgehöhlt werden. Es bedarf eines Qualitätsmanagements auf europäischer Ebene, das explizit definiert, nach welchen Kriterien geprüft wird, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden voraussichtlich bis Ende des Jahres über die Einigung abstimmen.