BRV: Abbrüche müssen leistbar bleiben

Seit Jahresbeginn verlangt die Recycling-Baustoffverordnung in Österreich von jedem Bauherrn teure Analysen und Formulare – auch bei kleineren Umbauten oder Sanierungen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) fordert nun eine einfachere Qualitätssicherung zu vernünftigen Konditionen.
Andreas Nikelski, pixelio.de

Zum ersten Januar wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, die von jedem Bauherrn den verwertungsorientierten Rückbau verlangt. Das bedeutet, dass schon ab dem Abbruch einer Doppelgarage eine spezielle Fachkraft („Rückbaukundige Person“) eine Objektbeschreibung, eine Schadstofferkundung, ein Rückbaukonzept und ein Freigabeprotokoll erstellen muss. „Das ist einfach zu teuer – für typische Einfamilienbauten muss es genügen, dass eine Bestätigung ausgestellt wird, dass das Abbruchmaterial frei von Schadstoffen wie Asbest oder Ölverunreinigungen ist“, soBRV-Geschäftsführer Martin Car.

Bei einem typischen Wohnhaus fallen laut BRV rund 300 Tonnen Bauschutt an – bis zu dieser Größenordnung sollte nach Auffassung des Verbandes eine einfache Bestätigung der Schadstofffreiheit reichen. „Die Freigabe durch einen Bautechniker, der dafür mit seiner Unterschrift für die Schadstofffreiheit der Baurestmassen haftet, muss für übliche Einfamilienhäuser reichen“, so Thomas Kasper, Präsident des BRV.

Aufgrund einer vom Ministerium vorgesehenen Novelle kann jede Baustelle zur Deponie werden – der Vorschlag lautet, dass 750 Tonnen Bauschutt ohne jegliche Analyse vor Ort vergraben werden dürfen. „Unabhängig von der Größe der Baustelle könnte schon nächstes Monat in Österreich bei jeder Baustelle eine Deponie entstehen – schließlich wird vorgesehen werden, dass ohne Dokumentation, ohne chemische Analyse, ohne vorhergehende Schadstofferkundung der Bauschutt vergraben werden darf“, so Car. Auch dafür möchte der BRV eine bessere Lösung anbieten: „Seit 25 Jahren wurde in Österreich bei der Verwertung eine einfache, kostengünstige Analyse verlangt – danach ist es natürlich möglich, geeignete Recycling-Baustoffe auch direkt auf der Baustelle zu verwenden. Das soll auch in Zukunft möglich sein“, so der Präsident der bundesweiten Vereinigung der Recycler.

Durch die neue Verordnung wurde laut BRV nicht nur der Abbruch durch bürokratische Vorschriften verteuert, sondern auch der Einsatz von Recycling-Baustoffen. Doppelt so viele Analysen, verdreifachen des Prüfumfangs, massive Einsatzbeschränkungen – das führte schon binnen dreier Monate auch zum Meinungswandel im für die Umwelt zuständigen Ministerium. Die Konsequenz: Vollkommene Freigabe aller Anforderungen für die ersten 750 Tonnen Bauschutt pro Baustelle. „Das ist keine Erleichterung für Landwirte oder Hausbauer – das ist eine unverständliche Gegenbewegung zu den neuen, überzogenen gesetzlichen Anforderungen. Das ist nicht im Interesse der Bauherrn und der Bauwirtschaft!“, so Kasper.

Bauschutt musste bislang in eine der über 100 Recycling-Anlagen und wurde zu hochwertigen Recycling-Baustoffen verarbeitet – oder er wurde auf eigene Baurestmassendeponien abgelagert. Nunmehr wird es keine Deponierung mehr geben – das Beseitigen auf der Baustelle, und davon gibt es in Österreich jährlich zig-tausende, wird legalisiert, jede Baustelle eine „Minideponie“. „Das geht in die vollkommen falsche Richtung – jeder Bauherr wird Probleme bekommen, wenn er einen Keller oder eine Garage bauen möchte und den dann vorgefundenen Schutt dann doppelt teuer entsorgen wird müssen“, so Car. „Wir haben als einer der ersten Staaten Österreichs eine bundeseinheitliche umwelttechnische Regelung schon 1990 in Abstimmung mit dem damaligen Umweltministerium geschaffen – wir sollten diese Errungenschaft nun nicht zu Grabe tragen“.

Das seit über 25 Jahre bewährte System einer einfachen und raschen Umweltanalyse soll auch in Zukunft für landwirtschaftliche Gebäude und Einfamilienhäuser erhalten bleiben. Anstelle der umfangreichen, seit Januar neu festgelegten Anforderungen, muss es wie bisher möglich sein, binnen weniger Tage durch eine Fachanstalt eine Bestätigung zu erhalten, damit aufbereitete Baurestmassen als Qualitätsbaustoff für Baustraßen, Hinterfüllungen oder im Siedlungswasserbau Anwendung finden können. „Damit wird die durch die derzeit in der Novelle vorgesehene Zweiklassengesellschaft nicht stattfinden: Statt „keine Anforderungen“ bis 750 Tonnen und darüber exorbitante Untersuchungen könnte durch einfache Eluatanalysen eine kostengünstige Qualitätssicherung bei jedem Bauvorhaben stattfinden.“ Darüber hinaus können durchwegs zusätzliche, aber leistbare Anforderungen festgelegt werden.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.