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bvse gründet Arbeitskreis für Hochwertiges Textilrecycling

Am 2. Juni traf sich der neue Arbeitskreis für Hochwertiges Textilrecycling des bvse-Fachverbands Textilrecycling zu seiner konstituierenden Sitzung in der bvse-Hauptgeschäftsstelle in Bonn.
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In der gezielten Ausrichtung auf den Begriff der Hochwertigkeit hat sich der Expertenarbeitskreis mit über 20 Experten aus bvse-Mitgliedsunternehmen zum Ziel gesetzt, qualitative Kriterien für die Textilbereiche Erfassung, Sortierung und Verwertung zu schaffen. Zur Vorsitzenden des Arbeitskreises wurde einstimmig Martina Forbrig (Meisner & Forbrig GmbH, Mylau) gewählt, die mittlerweile auch in den Vorstand des Fachverbands Textilrecycling kooptiert wurde.

Diese Kriterien sollen dann in einem zweiten Schritt Grundlage für einen Leitfaden sein, der beispielsweise über eine Einbindung der Landesumweltämter insbesondere auch den Mitarbeitern von Kommunen zur fachspezifischen Schulung und praktischen Arbeitshilfe, zum Beispiel bei Ausschreibungen, zur Verfügung gestellt werden könnte.

Der Leitfaden wird Regelungen aufzeigen, die den im Kreislaufwirtschaftsgesetz erwähnten Begriff der Hochwertigkeit mit Leben füllen werden verbunden mit der Absicht, dass diese künftig von allen Branchenteilnehmern, sowohl von gewerblichen und karitativen Unternehmen als auch Kommunen und Textilhandelsunternehmen, umgesetzt werden.

Diese neue bvse-Qualitätsoffensive ergänzt das durch den bvse-Fachverband Textilrecycling ins Leben gerufene bvse-Qualitätssiegel Textilsammlung, welches zertifizierte seriös arbeitende bvse-Altkleidersammler von dubiosen und illegal arbeitenden Organisationen deutlich unterscheidet und sich als wirkungsvolle Orientierungshilfe für Bürger und Kommunen etabliert hat.

Die Siegelträger verpflichten sich zur Transparenz bei der Sammlung, Einhaltung nachvollziehbarer Verwertungswege und für den Schutz der Umwelt zu sorgen. Das bundesweit einzigartige Zertifizierungsverfahren stellt eine Ergänzung zum Entsorgungsfachbetrieb (Efb) dar und wird durch externe und unabhängige Sachverständige überprüft.

Quelle: bvse
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