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Wertstoffgesetz: Neuer Entwurf ohne stoffgleiche Nichtverpackungen

Der neue Entwurf bietet öffentlich-rechtlichen Entsorgern und Systemen aber die Möglichkeit, eine entsprechende Sammlung zu vereinbaren.
Andreas Morlok, pixelio.de
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Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird umgesetzt, was in den letzten Wochen bereits diskutiert wurde: Die stoffgleichen Nichtverpackungen spielen nur noch eine Nebenrolle, das Gesetz fokussiert sich auf die Verpackungen.

Als Recyclingquoten (Vorbereitung zu Wiederverwendung und Recycling) werden für Glas, Papier und Metalle 90 Prozent genannt, für Getränkeverpackungen und sonstige Verbundverpackungen jeweils 80 Prozent. Kunststoffe sollen zu 90 Prozent verwertet werden, davon mindestens zu 70 Prozent werkstofflich. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen alle Quoten um 5 Prozentpunkte angehoben werden.

Die Gestaltungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) werden etwas eingeschränkt. So dürfen Vorgaben zu Art der Sammlung, Behältern und Häufigkeit der Leerung nur gemacht werden, „soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen, und soweit deren Befolgung den Systemen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist“.

Zur zentralen Stelle gibt es keine wesentlichen Änderungen.

 

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