Während die Entwicklung von Lösungen zur Erfüllung der ab dem 24.07.2016 geltenden Verpflichtung des Versand- und Präsenzhandels zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bereits fortgeschritten ist, steht die im ElektroG2 vorbereitete Konkretisierung der Anforderungen an die qualitätsgesicherte Erfassung und Behandlung von Elektroaltgeräten noch am Anfang. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Die Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M31 und vor allem die zu entwickelnde Behandlungsverordnung müssen ökologisch anspruchsvolle Anforderungen formulieren, die auch in der Praxis umsetzbar sind.“
Die Teilnehmer betonten darüber hinaus die große Bedeutung einer konstruktiven Mitarbeit der Inverkehrbringer für die Weiter- und Neuentwicklung von Verwertungswegen. Ihr Wissen über die Prozesse der Produktion und die in den Produkten verwendeten Materialien sind gerade für die Logistik und das Recycling der neu in das System integrierten Gerätetypen, wie z. B. der Photovoltaik-Module, unverzichtbar.
Große Mengen an Elektroaltgeräten werden nicht ordnungsgemäß erfasst und verschwinden in undurchsichtigen Entsorgungswegen. In Ermangelung eines effektiven Vollzugs, der den Abfluss von Mengen aus dem System unterbindet, verspielt Deutschland seine über den Aufbau von Prozesswissen, Erfahrung und technischer Infrastruktur errungene Vorreiterrolle im Elektrorecycling. Die Experten hielten fest, dass damit die Chance vertan wird, die Versorgung des Industriestandorts Deutschland mit Recyclingrohstoffen sicherzustellen. „Die Branche braucht insbesondere in Zeiten sehr volatiler Rohstoffmärkte bessere Rahmenbedingungen, um die notwendigen Investitionen zu tätigen“, so Bruckschen.